Die Steffen Kreß Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Alzenau und Geschäftsanschrift Siemensstraße 30, 63755 Alzenau ist unter HRB 13787 im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. Mai 2016. Die Geschäftsführung liegt bei Steffen Kreß; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 6. Juni 2016.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 06.06.2016.
- Firma eingetragenHRB 13787
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 13787
- Vertreter eingetragenSteffen KreßHRB 13787
- Stammkapital eingetragenHRB 13787
- Rechtsform eingetragenHRB 13787
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Registernummer
- HRB 13787
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Siemensstraße 30, 63755 AlzenauStand 06.06.2016
- Gründung
- 23.05.2016
- Tag der letzten Eintragung
- 06.06.20161 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.06.2016.
Kontrollstruktur
Die Gesellschafterliste liegt vor, ist aber noch nicht ausgewertet.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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