Die Statikbüro Schmitz & Giese PartGmbB - Beratende Ingenieure mit Sitz in Bonn ist unter PR 5110 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Friedhelm Hubert Dipl.-Ing. Giese und Frederik Tobias Johannes Lanzerath; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 8. Februar 2022.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 08.02.2022.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenPR 5110
- Firma eingetragenPR 5110
- Vertreter eingetragenFrederik Tobias Johannes LanzerathPR 5110
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 5110
- Vertreter eingetragenFriedhelm Hubert Dipl.-Ing. GiesePR 5110
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 5110
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 08.02.20221 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 27 Abs. 1 BauKaG NRW. Die Gesellschaft selbst beachtet die für die Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen geltenden Berufspflichten im…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.02.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 27 Abs. 1 BauKaG NRW. Die Gesellschaft selbst beachtet die für die Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen geltenden Berufspflichten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs i. S. d. §§ 35 S. 1, 33 Abs. 2 Nr. 7 BauKaG, insbesondere die Erbringung von Architekten und Ingenieursleistungen sowie Planungen aller Art im Bauwesen, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben.
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