Die STATE Festival Foundation gGmbH mit Geschäftsanschrift Schönstedtstraße 7, 12043 Berlin ist unter HRB 177861 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 28. April 2016. Die Geschäftsführung liegt bei Christian Rauch; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 177861
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 177861
- Stammkapital eingetragenHRB 177861
- Rechtsform eingetragenHRB 177861
- Firma eingetragenHRB 177861
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 177861
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Schönstedtstraße 7, 12043 BerlinStand 29.01.2025
- Gründung
- 28.04.2016
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20253 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Durchführung von wissenschaftlichen und allgemeinbildenden Veranstaltungen wie z. B. Festivals, Seminare, Workshops und Ausstellungen, die auf die Verbesserung des Austauschs…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Durchführung von wissenschaftlichen und allgemeinbildenden Veranstaltungen wie z. B. Festivals, Seminare, Workshops und Ausstellungen, die auf die Verbesserung des Austauschs und Verständnisses zwischen Wissenschaft und Gesellschaft abzielen und Wissenschaft als elementaren Teil der Gegenwarts- kultur festigen. Ein besonderer Fokus des Unternehmens liegt auf partizipativen, interdisziplinären und interaktiven Formaten sowie der Einbindung künstlerischer Elemente. So sollen neuartige und lebendige Begegnungsräume zwischen Wissenschaft und Gesellschaft geschaffen werden mit dem Ziel der Beförde- rung des Verständnisses für die Wissenschaft, eines offenen Dialogs und der interdisziplinären Zusammen- arbeit. Die Gesellschaft verfolgt ausschießlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), - von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Satzungszwecke werden insbeson- dere verwirklicht durch die Durchführung von wissenschaftlichen und allgemeinbildenden Ausstellungen, Seminaren, Workshops und Veranstaltungen, u.a. des STATE Festivals, die als Bürgerforen der interaktiven und erlebnisorientierten Erkundung gesellschaftlich relevanter Entwicklungen in der Wissenschaft, anhand einer künstlerischen Darstellung, dienen sollen. Die Zwecke werden im Einzelnen verwirklicht durch: - Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO): die Möglichkeit des interdisziplinären wissenschaftli- chen Austausches und die Darlegung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen von Vorträgen und Podi- umsdiskussionen, sowie die Weiterbildung junger Wissenschaftler, - Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO): die Präsentation, Bekanntmachung und Nutzung neuartiger künstlerischer Ausdrucksformen und Dar- stellungsweisen zur Verbindung wissenschaftlich-rationaler und künstlerischästhetischer Gesichtspunkte, sowie die Förderung internationaler und interdisziplinärer Zusammenarbeit und - Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO): die allgemeinverständliche und partizipative Darbietung und kriti- sche Diskussion aktueller Forschungsergebnisse und Entwicklungen in der Wissenschaft und deren potenti- ellen Auswirkungen auf die Gesellschaft, sowie die Erkundung neuer Wege für die bürgerwissenschaftliche Teilnahme und Einbindung von Bürgern im Wissenschaftsprozess.
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