Die Starlounge GmbH mit Sitz in Berlin und Geschäftsanschrift Husemannstraße 2, 10435 Berlin ist unter HRB 161493 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 6. Dezember 2000. Die Geschäftsführung liegt bei Lillemor Mallau; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 161493
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 161493
- Sitz eingetragenHRB 161493
- Rechtsform eingetragenHRB 161493
- Stammkapital eingetragenHRB 161493
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- HRB 161493
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Husemannstraße 2, 10435 BerlinStand 29.01.2025
- Gründung
- 06.12.2000
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Konzeption, Planung, Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen im kulturellen und kom- merziellen Bereich. Hierbei tritt die Gesellschaft teilweise eigenständig als…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Konzeption, Planung, Vermarktung und Durchführung von Veranstaltungen im kulturellen und kom- merziellen Bereich. Hierbei tritt die Gesellschaft teilweise eigenständig als Veranstalter sowie als durchfüh- rende Agentur im Auftrage Dritter auf sowie die Vermittlung von Kontakten und Adressen einschließlich deren Nutzungsmöglichkeit im Zusammenhang mit den Veranstaltungen gem. Ziffer 1.