Die Stadtreinigung Wetzlar mit Sitz in Wetzlar und Geschäftsanschrift Altenberger Straße 63, 35576 Wetzlar, Germany ist unter HRA 6452 im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Laurenz Wilhelm Müller und Nadja Brauner; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 30. April 2021.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 30.04.2021.
- Vertreter gelöschtArmin SchäffnerHRA 6452
- Vertreter eingetragenLaurenz Wilhelm MüllerHRA 6452
- Vertreter geändertNadja BraunerHRA 6452
- Vertreter gelöschtMichael BietzHRA 6452
- Rechtsform eingetragenHRA 6452
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar.
- Registergericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Registernummer
- HRA 6452
- Geschäftsanschrift
- Altenberger Straße 63, 35576 Wetzlar, GermanyStand 30.04.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 30.04.20212 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Sicherstellung der Abfallentsorgung, der Stadtreinigung, des Winterdienstes sowie die Bereitstellung und Instandhaltung des städtischen Fuhrparks. Der Eigenbetrieb ist berechtigt…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
1 stellvertretender Betriebsleiter, 1 Betriebsleiterin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 30.04.2021.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Sicherstellung der Abfallentsorgung, der Stadtreinigung, des Winterdienstes sowie die Bereitstellung und Instandhaltung des städtischen Fuhrparks. Der Eigenbetrieb ist berechtigt, auch Leistungen ausserhalb der jeweiligen Satzungen für die Abfallbeseitigung und die Straßenreinigung sowie im Fahrbahn- und Gehwegwinterdienst zu erbringen. Die Kfz.-Werkstatt des Eigenbetriebes darf Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Geräten übernehmen, die den betriebseigenen Fahrzeugen und Geräten vergleichbar sind. Dies gilt auch für Leistungen die ausserhalb des Stadtgebietes erbracht werden.
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