Die Stadtbaustein eG mit Sitz in München ist unter GnR 2688 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 16. Dezember 2017. Den Vorstand bilden Franz Edlmayr, Josephus Meulenkamp, Sarah Mühlhaus und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 30. Januar 2023.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 30.01.2023.
- Vertreter eingetragenSarah MühlhausGnR 2688
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 2688
- Firma eingetragenGnR 2688
- Rechtsform eingetragenGnR 2688
- Vertreter eingetragenFranz EdlmayrGnR 2688
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- GnR 2688
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 16.12.2017
- Tag der letzten Eintragung
- 30.01.20234 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine bezahlbare, gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Eine Anpassung an…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 30.01.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine bezahlbare, gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Eine Anpassung an geänderte Lebensumstände soll durch die Gemeinschaft ermöglicht werden sowie persönliche Entfaltung durch gemeinschaftlich nutzbare Flächen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. Die Liegenschaften der Genossenschaft sind jeder spekulativen Verwendung dauerhaft zu entziehen. Der Verkauf einzelner Häuser oder Wohnungen ist ausnahmsweise unter sichernden Auflagen und der Zustimmung der Mitgliederversammlung zulässig. Der Verkaufspreis für Bauten, die weiterhin für Wohnzwecke bestimmt sind, soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Anlegekosten und der seit der Erstellung eingetretenen Teuerung stehen. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für die Einräumung eines Erbbaurechts an überbauten Grundstücken. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Kontakt & Präsenz
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