Die SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH mit Sitz in Waldbronn und Geschäftsanschrift Gisela-und-Hans-Ruland-Straße 1, 76337 Waldbronn ist unter HRB 716039 im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen. Das Stammkapital beträgt 500.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 7. November 2012. Die Geschäftsführung liegt bei Hendrik Rüdiger Köppe; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind 13 Eintragungen erfolgt, die letzte am 24. April 2025.
Letzte Registeränderungen
13 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 24.04.2025.
- Vertreter eingetragenHendrik Rüdiger KöppeHRB 716039
- Prokura eingetragenPatrick BraunHRB 716039
- Prokura eingetragenMadeleine CoombesHRB 716039
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 716039
- Rechtsform eingetragenHRB 716039
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim.
- Registergericht
- Amtsgericht Mannheim
- Registernummer
- HRB 716039
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 500.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Gisela-und-Hans-Ruland-Straße 1, 76337 WaldbronnStand 24.04.2025
- Gründung
- 07.11.2012
- Tag der letzten Eintragung
- 24.04.202513 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaften und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 24.04.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaften und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und Sozialwesens insbesondere der Prävention, der ambulanten und stationären Krankenversorgung, der medizinischen Rehabilitation und Pflege sowie der Forschung, und der Entwicklung und Beratung im Rahmen des Krankenhauses. Darüber hinaus wird der Zweck der Gesellschaft durch die Erbringung von Bildungsdienstleistungen verwirklicht, insbesondere die Fort-, Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal. Darüber hinaus wird der Zweck durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die Versorgung und medizinische Rehabilitation von kranken und pflegebedürftigen Personen. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen, Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen,
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