Die SPUREN-GRENZEN-RÄUME gGmbH mit Sitz in Bobzin und Geschäftsanschrift Zur Schulkoppel 2, 19230 Bobzin ist unter HRB 14357 im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 29. März 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Dirk Schwiedergoll; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 28.01.2026.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDurch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (590 IN 703/25) vom 23.01.2026 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.HRB 14357
- Stammkapital eingetragen25.000,00HRB 14357
- Unternehmensgegenstand eingetragenZweck der Gesellschaft ist die: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Medienund Forschungsvorhaben sowie die Vergabe und Umsetzung von Forschungsaufträgen auf den Gebieten der Bildung und Erziehung, Pädagogik und Traumapädagogik, Raumund Stadtforschung, Architekturund Stadtsoziologie, Architekturgeschichte und Politikwissenschaft > Kooperationen mit Universitäten/ Instituten sowie anderen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 2. Förderung der Jugendund Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung von niedrigschwelligen Veranstaltungen zur Bekämpfung von Ausgrenzung, Isolierung, Polarisierung, Abschottung und Vereinsamung > Sensibilisierung der Wahrnehmung für diesbezügliche Zusammenhänge auf den oben genannten Veranstaltungen durch Vermittlung von einfachen/ spielerischen Zugängen zu den Bereichen Urbanität, Landund Stadtleben sowie Leben in unterschiedlichen/ diversen Gemeinschaften > Kommunikation und Vernetzung von Einrichtungen der Jugendund Altenhilfe mit Einrichtungen der Bildung und Erziehung (z.B. durch Aufund Ausbau von Kontakten bzw. Kooperationen zwischen Pflegeheimen, Kitas und Schulen) 3. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Kunstund Kultursammlungen durch deren Thematisierung (u.a. in dokumentarischen Medien) und ausschnittsweise Präsentation an öffentlichen Orten, so zum Beispiel in öffentlichen Bibliotheken/ Galerien/ Museen und weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen > Gründung und Erweiterung dokumentarischer Sammlungen 4. Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Denkmälern im architektonischen Bereich u.a. durch Einbeziehung ihrer sie umgebenden Bebauung in gestalterische Planspiele an Hoch-, Grundund Oberschulen > Erkennen, Beantragen und somit Begründen von weiteren schutzwürdigen Gebäuden, Gebäudeensemblen, Flächen und Gärten 5. Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Student*innenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung niedrigschwelliger Lehrveranstaltungen zur Erziehung, Volksund Berufsbildung, innerhalb derer den bei Kindern und Jugendlichen während der aktuellen Pandemie (und ähnlicher Krisen/ ggf. Folgekrisen) entstandenen Wissenslücken durch Kopplung von Unterrichtsstoff an konkrete Berufsbilder, kooperierende Ausbildungsbetriebe und Gemeinschaften vor Ort begegnet wird > projektorientierte und projektvorbereitende Lernbegleitung an Kitas, Grundund Oberschulen > Anregung und Schaffung von traumapädagogischen und traumasensiblen Umgebungen durch diesbezügliche Kursangebote für räumliches Gestalten > Elternarbeit: Zusammenarbeit mit Eltern schulpflichtiger Kinder, um diese in ihren Ressourcen gezielt zu fördern und Eltern in der individuellen Förderung ihrer Kinder zu stärken > Kooperationen mit Grund-, Oberund Hochschulen sowie weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO); ausdrücklich keine Landwirtschaft oder solche/ ähnliche Zwecke Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Unterhaltung von mindestens einer Örtlichkeit zur Pflege, Bewirtschaftung und Bepflanzung von Flächen entsprechend dem Artenschutz > Vernetzung von einzelnen Aktivitäten mit Interessengruppen bzw.gemeinschaften in der Stadt und auf dem Land > Kooperationen mit Universitäten/ Hochschulen/ Instituten sowie anderen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich dem Naturbzw. Artenschutz dienen 7. Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Schaffung von Möglichkeiten zur Begegnung von Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer und kultureller Herkunft auf erziehungsund bildungsfördernden Veranstaltungen im Bereich der Architektur-, Raumund Stadtgestaltung > Anregung neuer/ ggf. künftiger Lebensweisen in urbanen Gesellschaften und im ländlich geprägten Raum auf diesen Veranstaltungen mit Hilfe von Planspielen > Veranstaltungen und Begegnungen in Baudenkmälern, Gartendenkmälern, Durchführung von Exkursionen an diese Orte, Beiträge zu einer lebendigen Erinnerungsarbeit (auch unter Hinzunahme und Herstellung audiovisueller Medien) > Kooperationen mit Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen, aber auch mit Grund-, Oberund Hochschulen in in konkreten Projekten, die Migration und Fremdsein bzw. das sichfremdFühlen thematisieren (z.B. durch Auswanderung)HRB 14357
- Adresse eingetragenZur Schulkoppel 2, 19230 BobzinHRB 14357
- Vertretungsregelung eingetragenIst nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.HRB 14357
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin.
- Registergericht
- Amtsgericht Schwerin
- Registernummer
- HRB 14357
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Zur Schulkoppel 2, 19230 BobzinStand 28.01.2026
- Gründung
- 29.03.2022
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.2026
- Gegenstand
- Zweck der Gesellschaft ist die: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2026.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Zweck der Gesellschaft ist die: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Medienund Forschungsvorhaben sowie die Vergabe und Umsetzung von Forschungsaufträgen auf den Gebieten der Bildung und Erziehung, Pädagogik und Traumapädagogik, Raumund Stadtforschung, Architekturund Stadtsoziologie, Architekturgeschichte und Politikwissenschaft > Kooperationen mit Universitäten/ Instituten sowie anderen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 2. Förderung der Jugendund Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung von niedrigschwelligen Veranstaltungen zur Bekämpfung von Ausgrenzung, Isolierung, Polarisierung, Abschottung und Vereinsamung > Sensibilisierung der Wahrnehmung für diesbezügliche Zusammenhänge auf den oben genannten Veranstaltungen durch Vermittlung von einfachen/ spielerischen Zugängen zu den Bereichen Urbanität, Landund Stadtleben sowie Leben in unterschiedlichen/ diversen Gemeinschaften > Kommunikation und Vernetzung von Einrichtungen der Jugendund Altenhilfe mit Einrichtungen der Bildung und Erziehung (z.B. durch Aufund Ausbau von Kontakten bzw. Kooperationen zwischen Pflegeheimen, Kitas und Schulen) 3. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Kunstund Kultursammlungen durch deren Thematisierung (u.a. in dokumentarischen Medien) und ausschnittsweise Präsentation an öffentlichen Orten, so zum Beispiel in öffentlichen Bibliotheken/ Galerien/ Museen und weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen > Gründung und Erweiterung dokumentarischer Sammlungen 4. Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Denkmälern im architektonischen Bereich u.a. durch Einbeziehung ihrer sie umgebenden Bebauung in gestalterische Planspiele an Hoch-, Grundund Oberschulen > Erkennen, Beantragen und somit Begründen von weiteren schutzwürdigen Gebäuden, Gebäudeensemblen, Flächen und Gärten 5. Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Student*innenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung niedrigschwelliger Lehrveranstaltungen zur Erziehung, Volksund Berufsbildung, innerhalb derer den bei Kindern und Jugendlichen während der aktuellen Pandemie (und ähnlicher Krisen/ ggf. Folgekrisen) entstandenen Wissenslücken durch Kopplung von Unterrichtsstoff an konkrete Berufsbilder, kooperierende Ausbildungsbetriebe und Gemeinschaften vor Ort begegnet wird > projektorientierte und projektvorbereitende Lernbegleitung an Kitas, Grundund Oberschulen > Anregung und Schaffung von traumapädagogischen und traumasensiblen Umgebungen durch diesbezügliche Kursangebote für räumliches Gestalten > Elternarbeit: Zusammenarbeit mit Eltern schulpflichtiger Kinder, um diese in ihren Ressourcen gezielt zu fördern und Eltern in der individuellen Förderung ihrer Kinder zu stärken > Kooperationen mit Grund-, Oberund Hochschulen sowie weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO); ausdrücklich keine Landwirtschaft oder solche/ ähnliche Zwecke Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Unterhaltung von mindestens einer Örtlichkeit zur Pflege, Bewirtschaftung und Bepflanzung von Flächen entsprechend dem Artenschutz > Vernetzung von einzelnen Aktivitäten mit Interessengruppen bzw.gemeinschaften in der Stadt und auf dem Land > Kooperationen mit Universitäten/ Hochschulen/ Instituten sowie anderen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich dem Naturbzw. Artenschutz dienen 7. Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Schaffung von Möglichkeiten zur Begegnung von Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer und kultureller Herkunft auf erziehungsund bildungsfördernden Veranstaltungen im Bereich der Architektur-, Raumund Stadtgestaltung > Anregung neuer/ ggf. künftiger Lebensweisen in urbanen Gesellschaften und im ländlich geprägten Raum auf diesen Veranstaltungen mit Hilfe von Planspielen > Veranstaltungen und Begegnungen in Baudenkmälern, Gartendenkmälern, Durchführung von Exkursionen an diese Orte, Beiträge zu einer lebendigen Erinnerungsarbeit (auch unter Hinzunahme und Herstellung audiovisueller Medien) > Kooperationen mit Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen, aber auch mit Grund-, Oberund Hochschulen in in konkreten Projekten, die Migration und Fremdsein bzw. das sichfremdFühlen thematisieren (z.B. durch Auswanderung)
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