SPUREN-GRENZEN-RÄUME gGmbH

In LiquidationAG Schwerin · HRB 14357
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Die SPUREN-GRENZEN-RÄUME gGmbH mit Sitz in Bobzin und Geschäftsanschrift Zur Schulkoppel 2, 19230 Bobzin ist unter HRB 14357 im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 29. März 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Dirk Schwiedergoll; eine Prokura ist nicht eingetragen.

Letzte Registeränderungen

Die letzte Eintragung stammt vom 28.01.2026.

  • Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragen
    Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (590 IN 703/25) vom 23.01.2026 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
    HRB 14357
  • Stammkapital eingetragen
    25.000,00
    HRB 14357
  • Unternehmensgegenstand eingetragen
    Zweck der Gesellschaft ist die: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Medienund Forschungsvorhaben sowie die Vergabe und Umsetzung von Forschungsaufträgen auf den Gebieten der Bildung und Erziehung, Pädagogik und Traumapädagogik, Raumund Stadtforschung, Architekturund Stadtsoziologie, Architekturgeschichte und Politikwissenschaft > Kooperationen mit Universitäten/ Instituten sowie anderen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 2. Förderung der Jugendund Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung von niedrigschwelligen Veranstaltungen zur Bekämpfung von Ausgrenzung, Isolierung, Polarisierung, Abschottung und Vereinsamung > Sensibilisierung der Wahrnehmung für diesbezügliche Zusammenhänge auf den oben genannten Veranstaltungen durch Vermittlung von einfachen/ spielerischen Zugängen zu den Bereichen Urbanität, Landund Stadtleben sowie Leben in unterschiedlichen/ diversen Gemeinschaften > Kommunikation und Vernetzung von Einrichtungen der Jugendund Altenhilfe mit Einrichtungen der Bildung und Erziehung (z.B. durch Aufund Ausbau von Kontakten bzw. Kooperationen zwischen Pflegeheimen, Kitas und Schulen) 3. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Kunstund Kultursammlungen durch deren Thematisierung (u.a. in dokumentarischen Medien) und ausschnittsweise Präsentation an öffentlichen Orten, so zum Beispiel in öffentlichen Bibliotheken/ Galerien/ Museen und weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen > Gründung und Erweiterung dokumentarischer Sammlungen 4. Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Denkmälern im architektonischen Bereich u.a. durch Einbeziehung ihrer sie umgebenden Bebauung in gestalterische Planspiele an Hoch-, Grundund Oberschulen > Erkennen, Beantragen und somit Begründen von weiteren schutzwürdigen Gebäuden, Gebäudeensemblen, Flächen und Gärten 5. Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Student*innenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung niedrigschwelliger Lehrveranstaltungen zur Erziehung, Volksund Berufsbildung, innerhalb derer den bei Kindern und Jugendlichen während der aktuellen Pandemie (und ähnlicher Krisen/ ggf. Folgekrisen) entstandenen Wissenslücken durch Kopplung von Unterrichtsstoff an konkrete Berufsbilder, kooperierende Ausbildungsbetriebe und Gemeinschaften vor Ort begegnet wird > projektorientierte und projektvorbereitende Lernbegleitung an Kitas, Grundund Oberschulen > Anregung und Schaffung von traumapädagogischen und traumasensiblen Umgebungen durch diesbezügliche Kursangebote für räumliches Gestalten > Elternarbeit: Zusammenarbeit mit Eltern schulpflichtiger Kinder, um diese in ihren Ressourcen gezielt zu fördern und Eltern in der individuellen Förderung ihrer Kinder zu stärken > Kooperationen mit Grund-, Oberund Hochschulen sowie weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO); ausdrücklich keine Landwirtschaft oder solche/ ähnliche Zwecke Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Unterhaltung von mindestens einer Örtlichkeit zur Pflege, Bewirtschaftung und Bepflanzung von Flächen entsprechend dem Artenschutz > Vernetzung von einzelnen Aktivitäten mit Interessengruppen bzw.gemeinschaften in der Stadt und auf dem Land > Kooperationen mit Universitäten/ Hochschulen/ Instituten sowie anderen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich dem Naturbzw. Artenschutz dienen 7. Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Schaffung von Möglichkeiten zur Begegnung von Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer und kultureller Herkunft auf erziehungsund bildungsfördernden Veranstaltungen im Bereich der Architektur-, Raumund Stadtgestaltung > Anregung neuer/ ggf. künftiger Lebensweisen in urbanen Gesellschaften und im ländlich geprägten Raum auf diesen Veranstaltungen mit Hilfe von Planspielen > Veranstaltungen und Begegnungen in Baudenkmälern, Gartendenkmälern, Durchführung von Exkursionen an diese Orte, Beiträge zu einer lebendigen Erinnerungsarbeit (auch unter Hinzunahme und Herstellung audiovisueller Medien) > Kooperationen mit Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen, aber auch mit Grund-, Oberund Hochschulen in in konkreten Projekten, die Migration und Fremdsein bzw. das sichfremdFühlen thematisieren (z.B. durch Auswanderung)
    HRB 14357
  • Adresse eingetragen
    Zur Schulkoppel 2, 19230 Bobzin
    HRB 14357
  • Vertretungsregelung eingetragen
    Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
    HRB 14357

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin.

Registergericht
Amtsgericht Schwerin
Registernummer
HRB 14357
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
25.000,00 €
Geschäftsanschrift
Zur Schulkoppel 2, 19230 BobzinStand 28.01.2026
Gründung
29.03.2022
Tag der letzten Eintragung
28.01.2026
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung…
Branchenklassifikation
WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten

Vertretung

Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2026.

Geschäftsführer · Berlin · Jahrgang 1966
seit 23.06.2022

Kontrollstruktur

Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.

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Natürliche PersonGesellschaftOhne RegisterDatenlücke
100 %SPUREN-GRENZEN-RÄUME gGmbHHRB 14357 · dieses UnternehmenDirk SchwiedergollPerson · 100 % effektiv

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 29.03.2022, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · für diese Gesellschaft nicht vorhanden, Gründung 2022
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
Eingereicht 23.06.2022 · PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

Zweck der Gesellschaft ist die: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Medienund Forschungsvorhaben sowie die Vergabe und Umsetzung von Forschungsaufträgen auf den Gebieten der Bildung und Erziehung, Pädagogik und Traumapädagogik, Raumund Stadtforschung, Architekturund Stadtsoziologie, Architekturgeschichte und Politikwissenschaft > Kooperationen mit Universitäten/ Instituten sowie anderen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 2. Förderung der Jugendund Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung von niedrigschwelligen Veranstaltungen zur Bekämpfung von Ausgrenzung, Isolierung, Polarisierung, Abschottung und Vereinsamung > Sensibilisierung der Wahrnehmung für diesbezügliche Zusammenhänge auf den oben genannten Veranstaltungen durch Vermittlung von einfachen/ spielerischen Zugängen zu den Bereichen Urbanität, Landund Stadtleben sowie Leben in unterschiedlichen/ diversen Gemeinschaften > Kommunikation und Vernetzung von Einrichtungen der Jugendund Altenhilfe mit Einrichtungen der Bildung und Erziehung (z.B. durch Aufund Ausbau von Kontakten bzw. Kooperationen zwischen Pflegeheimen, Kitas und Schulen) 3. Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Kunstund Kultursammlungen durch deren Thematisierung (u.a. in dokumentarischen Medien) und ausschnittsweise Präsentation an öffentlichen Orten, so zum Beispiel in öffentlichen Bibliotheken/ Galerien/ Museen und weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen > Gründung und Erweiterung dokumentarischer Sammlungen 4. Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Pflege von Denkmälern im architektonischen Bereich u.a. durch Einbeziehung ihrer sie umgebenden Bebauung in gestalterische Planspiele an Hoch-, Grundund Oberschulen > Erkennen, Beantragen und somit Begründen von weiteren schutzwürdigen Gebäuden, Gebäudeensemblen, Flächen und Gärten 5. Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Student*innenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Realisierung niedrigschwelliger Lehrveranstaltungen zur Erziehung, Volksund Berufsbildung, innerhalb derer den bei Kindern und Jugendlichen während der aktuellen Pandemie (und ähnlicher Krisen/ ggf. Folgekrisen) entstandenen Wissenslücken durch Kopplung von Unterrichtsstoff an konkrete Berufsbilder, kooperierende Ausbildungsbetriebe und Gemeinschaften vor Ort begegnet wird > projektorientierte und projektvorbereitende Lernbegleitung an Kitas, Grundund Oberschulen > Anregung und Schaffung von traumapädagogischen und traumasensiblen Umgebungen durch diesbezügliche Kursangebote für räumliches Gestalten > Elternarbeit: Zusammenarbeit mit Eltern schulpflichtiger Kinder, um diese in ihren Ressourcen gezielt zu fördern und Eltern in der individuellen Förderung ihrer Kinder zu stärken > Kooperationen mit Grund-, Oberund Hochschulen sowie weiteren öffentlichen Bildungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich der hier vorliegenden Satzung entsprechen 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO); ausdrücklich keine Landwirtschaft oder solche/ ähnliche Zwecke Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > die Unterhaltung von mindestens einer Örtlichkeit zur Pflege, Bewirtschaftung und Bepflanzung von Flächen entsprechend dem Artenschutz > Vernetzung von einzelnen Aktivitäten mit Interessengruppen bzw.gemeinschaften in der Stadt und auf dem Land > Kooperationen mit Universitäten/ Hochschulen/ Instituten sowie anderen Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen in konkreten Projekten, die thematisch bzw. inhaltlich dem Naturbzw. Artenschutz dienen 7. Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: > Schaffung von Möglichkeiten zur Begegnung von Menschen unterschiedlichen Alters, sozialer und kultureller Herkunft auf erziehungsund bildungsfördernden Veranstaltungen im Bereich der Architektur-, Raumund Stadtgestaltung > Anregung neuer/ ggf. künftiger Lebensweisen in urbanen Gesellschaften und im ländlich geprägten Raum auf diesen Veranstaltungen mit Hilfe von Planspielen > Veranstaltungen und Begegnungen in Baudenkmälern, Gartendenkmälern, Durchführung von Exkursionen an diese Orte, Beiträge zu einer lebendigen Erinnerungsarbeit (auch unter Hinzunahme und Herstellung audiovisueller Medien) > Kooperationen mit Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen, aber auch mit Grund-, Oberund Hochschulen in in konkreten Projekten, die Migration und Fremdsein bzw. das sichfremdFühlen thematisieren (z.B. durch Auswanderung)

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