Sieger & Huber Steuerberatungs-Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
AktivAG Traunstein · PR 258Die Sieger & Huber Steuerberatungs-Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) mit Sitz in Bruckmühl ist unter PR 258 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Clemens Huber, Philipp Huber und Marcel Sieger; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 13. Februar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 13.02.2025.
- Vertreter eingetragenPhilipp HuberPR 258
- Vertreter eingetragenClemens HuberPR 258
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 258
- Vertreter eingetragenMarcel SiegerPR 258
- Sitz eingetragenPR 258
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- PR 258
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 13.02.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 13.02.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters.
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