Die Seiler Architektur GmbH mit Sitz in Bamberg und Geschäftsanschrift Kirschäckerstr. 23, 96052 Bamberg ist unter HRB 10536 im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. August 2021. Die Geschäftsführung liegt bei Stefan Seiler; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. September 2021.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.09.2021.
- Rechtsform eingetragenHRB 10536
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 10536
- Vertreter eingetragenStefan SeilerHRB 10536
- Firma eingetragenHRB 10536
- Sitz eingetragenHRB 10536
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg
- Registernummer
- HRB 10536
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Kirschäckerstr. 23, 96052 BambergStand 29.09.2021
- Gründung
- 10.08.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 29.09.20211 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer-Bau (BauKaG) in Verbindung mit…
Vertretung
Ein Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 29.09.2021.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer-Bau (BauKaG) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG, also insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb der jeweiligen Fachrichtung der Architektin oder des Architekten. Zu den Berufsaufgaben gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung.
Kontakt & Präsenz
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