Die "Schwella + Partner Steuerberatungsgesellschaft" mit Sitz in Cottbus ist unter PR 19 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Cottbus eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Adelheid Schwella und Falk Schwella; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Mai 2005.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.05.2005.
- Vertreter eingetragenAdelheid SchwellaPR 19
- Firma eingetragenPR 19
- Vertreter eingetragenFalk SchwellaPR 19
- Sitz eingetragenPR 19
- Rechtsform eingetragenPR 19
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus.
- Registergericht
- Amtsgericht Cottbus
- Registernummer
- PR 19
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 27.05.20051 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater sowie aller damit in Zusammenhang ste- henden Geschäfte, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung sowie jede weitere…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.05.2005.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater sowie aller damit in Zusammenhang ste- henden Geschäfte, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung sowie jede weitere Tätig- keit der Partner, die im Rahmen ihres berufsrechtlich zulässigen Umfangs ausgeübt werden kann, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG
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