Die Schwalmtalwerke Anstalt öffentlichen Rechts ist unter HRA 5555 im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. Januar 2003. Den Vorstand bildet Dirk Lankes; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRA 5555
- Vertreter eingetragenDirk LankesHRA 5555
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRA 5555
- Firma eingetragenHRA 5555
- Rechtsform eingetragenHRA 5555
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach.
- Registergericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Registernummer
- HRA 5555
- Gründung
- 01.01.2003
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, einschließlich der Versorgung mit Warmwasser und die Wärmelieferung für Heizzwecke sowie alle hierzu erforderlichen…
Vertretung
Ein Vorstand, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Prokura
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser, einschließlich der Versorgung mit Warmwasser und die Wärmelieferung für Heizzwecke sowie alle hierzu erforderlichen Nebentätigkeiten wie z.B. der Betrieb von Heizzentralen und Blockheizkraftwerken und die Vermarktung der hierbei entstehenden Energie, die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 46 Landeswassergesetz (LWG) in der Gemeinde Schwalmtal sowie die Wahrnehmung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Angelegenheiten der Gemeinde Schwalmtal,
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