Die Scheid & Partner Abwicklungsgesellschaft mbB mit Sitz in München ist unter PR 1994 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kurt Scheid und Sabrina Geith; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 26.11.2025.
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmenPR 1994
- Firma eingetragenName geändert, nun: Scheid & Partner Abwicklungsgesellschaft mbBPR 1994
- Vertreter eingetragenKurt ScheidPR 1994
- Vertreter eingetragenSabrina GeithPR 1994
- Firma eingetragenScheid & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbBPR 1994
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 1994
- Tag der letzten Eintragung
- 26.11.2025
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des…
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 26.11.2025.
Kontrollstruktur
Für diese Rechtsform führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.