Die Salinenpark Treuhand UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln und Geschäftsanschrift Goldenfelsstraße 23, 50935 Köln ist unter HRB 94440 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Das Stammkapital beträgt 1.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 4. Oktober 2017. Die Geschäftsführung liegt bei Rachel Engler; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 28.01.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.HRB 94440
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 94440
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 94440
- Firma eingetragenHRB 94440
- Sitz eingetragenHRB 94440
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Köln.
- Registergericht
- Amtsgericht Köln
- Registernummer
- HRB 94440
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 1.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Goldenfelsstraße 23, 50935 KölnStand 28.01.2025
- Gründung
- 04.10.2017
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.2025
- Gegenstand
- Das Auftreten als Emissionszweckgesellschaft (Einzweckgesellschaft) für das geplante Immobilienprojekt "Salinenpark", die Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals an die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Das Auftreten als Emissionszweckgesellschaft (Einzweckgesellschaft) für das geplante Immobilienprojekt "Salinenpark", die Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals an die Bauträgergesellschaft Salinenpark GmbH, Bad Kreuznach, sowie die Kontrolle der zweckgerechten Mittelverwendung. Ausgeschlossen sind Aktivitäten, die eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder dem Kreditwesengesetz erfordern. Das Unternehmen handelt bei der Weiterleitung des eingeworbenen Kapitals weder gewerbsmäßig noch in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.