Die Rudolf J. Kurz Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kühbach und Geschäftsanschrift Hopfenstraße 5, 86556 Kühbach ist unter HRB 171276 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 28.01.2025.
- Registergericht eingetragenSitz verlegt nach Kühbach (nun Amtsgericht Augsburg HRB 40936).HRB 171276
- Sitz eingetragenSitz verlegt, nun: Kühbach Geändert, nun:HRB 171276
- Adresse eingetragenHopfenstraße 5, 86556 KühbachHRB 171276
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 171276
- Sitz eingetragenGemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen:HRB 171276
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 171276
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Hopfenstraße 5, 86556 KühbachStand 28.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.2025
- Gegenstand
- Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG. Aufträge werden durch die einzelnen Steuerberater…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG. Aufträge werden durch die einzelnen Steuerberater bzw. sonstigen, in der Steuerberatungsgesellschaft zulässigen Berufsträger unabhängig, eigenverantwortlich und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten ausgeführt. Tätigkeiten, die mit dem Beruf eines Steuerberaters bzw. eines sonstigen, in der Steuerberatungsgesellschaft zulässigen Berufsträgers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.