Die rubsidiary GmbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Gertrudenstraße 3, c/o Herrn Michael Kuleisa, 20095 Hamburg ist unter HRB 171610 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 13. Oktober 2021. Zur Vertretung berechtigt ist Sven-Arne Werner; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 25.11.2025.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.HRB 171610
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDer mit der rubarb GmbH, Hamburg (AG Hamburg, HRB 160021) am 13.10.2023 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebunsvertrag vom 05.12.2023 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2023 beendet.HRB 171610
- Rechtsform eingetragenHRB 171610
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 171610
- Stammkapital eingetragenHRB 171610
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 171610
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Gertrudenstraße 3, c/o Herrn Michael Kuleisa, 20095 HamburgStand 25.11.2025
- Gründung
- 13.10.2021
- Tag der letzten Eintragung
- 25.11.2025
- Gegenstand
- Unternehmensberatung, soweit sie keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, sowie darüber hinausgehende Vorbereitungshandlungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 25.11.2025.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Unternehmensberatung, soweit sie keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, sowie darüber hinausgehende Vorbereitungshandlungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen in Form der Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) und/oder Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG). Die Gesellschaft erbringt dabei keine erlaubnispflichtigen Dienste gegenüber Kunden, bevor sie nicht selbst eine Erlaubnis als Wertpapierinstitut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten hat.