Die Rosiwal & Steck Steuerberater PartmbB ist unter PR 79 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Norbert Dipl.-Kfm. Rosiwal und Andreas Steck; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 3. Juli 2017.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 03.07.2017.
- Rechtsform eingetragenPR 79
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 79
- Vertreter eingetragenAndreas SteckPR 79
- Vertreter eingetragenNorbert Dipl.-Kfm. RosiwalPR 79
- Firma eingetragenPR 79
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg
- Registernummer
- PR 79
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 03.07.20171 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 03.07.2017.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. §§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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