Die Rosenmüller und Häußler Tierärzte PartGmbB mit Sitz in Hohenbrunn, Landkreis München ist unter PR 2322 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Karina Häußler und Katharina Rosenmüller; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 16. Dezember 2022.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 16.12.2022.
- Vertretungsregelung eingetragenDie Partner vertreten gemeinsam.PR 2322
- Unternehmensgegenstand eingetragenGemeinschaftliche Berufsausübung als beratender Tierarzt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.PR 2322
- Firma eingetragenRosenmüller und Häußler Tierärzte PartGmbBPR 2322
- Sitz eingetragenHohenbrunn, Landkreis MünchenPR 2322
- Sitz eingetragenHohenbrunn, Landkreis MünchenPR 2322
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- PR 2322
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 16.12.20221 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gemeinschaftliche Berufsausübung als beratender Tierarzt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.12.2022.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gemeinschaftliche Berufsausübung als beratender Tierarzt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.
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