Die RoPlan Wohnungsbau GmbH mit Sitz in Bruckmühl und Geschäftsanschrift Mozartstr. 11, 83052 Bruckmühl ist unter HRB 17199 im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 4. Juli 2006. Die Geschäftsführung liegt bei Giuseppe Romano; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 16.12.2025.
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.HRB 17199
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDas Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 19.09.2025 (Az. 608 IN 445/17) nach Schlussverteilung aufgehoben.HRB 17199
- Stammkapital eingetragenHRB 17199
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 17199
- Rechtsform eingetragenHRB 17199
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein.
- Registergericht
- Amtsgericht Traunstein
- Registernummer
- HRB 17199
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Mozartstr. 11, 83052 BruckmühlStand 16.12.2025
- Gründung
- 04.07.2006
- Tag der letzten Eintragung
- 16.12.2025
- Gegenstand
- Tätigkeit als Bauträger, insbesondere die Errichtung von Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung sowie der Ankauf und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden auch im Sinne des §…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.12.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Tätigkeit als Bauträger, insbesondere die Errichtung von Bauvorhaben für eigene oder fremde Rechnung sowie der Ankauf und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden auch im Sinne des § 34c GewO, ferner die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen, letztere jedoch nur insoweit, als sie nicht nach § 34c GewO bzw. § 1 Abs. 1a i.V.m. § 32 Kreditwesengesetz genehmigungspflichtig sind.