Die Römer, Gaumann & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Siegen ist unter PR 239 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Christoph Gaumann, Martin Gaumann und Joachim Hilpert; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 1. März 2016.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 01.03.2016.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 239
- Rechtsform eingetragenPR 239
- Vertreter eingetragenMartin GaumannPR 239
- Vertreter eingetragenChristoph GaumannPR 239
- Sitz eingetragenPR 239
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 239
- Rechtsform
- Partnerschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 01.03.20162 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten sowie alle sonstigen für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 01.03.2016.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform Partnerschaft führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten sowie alle sonstigen für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Absatz 4 Nummer 1 StBerG wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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