Die Ritter, Vogt & Lindau Steuerberater PartG mbB mit Sitz in Mindelheim ist unter PR 119 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Memmingen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Julian Lindau, Jürgen Vogt und Thomas Andreas Vogt; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 16. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 16.01.2024.
- Rechtsform eingetragenPR 119
- Vertreter eingetragenThomas Andreas VogtPR 119
- Firma eingetragenPR 119
- Sitz eingetragenPR 119
- Vertreter eingetragenJürgen VogtPR 119
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen.
- Registergericht
- Amtsgericht Memmingen
- Registernummer
- PR 119
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 16.01.20242 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Ausübung der Steuerberatung, einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen treffen, die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 16.01.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Ausübung der Steuerberatung, einschließlich sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich die Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit dem Rechtsdienstleistungsegsetz, dem Steuerberatungsgesetz und den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind.
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