Die RevoCar 2020 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift c/o Wilmington Trust SP Services (Frankfurt) GmbH, Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am Main ist unter HRB 118928 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Stammkapital beträgt 3.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 15. April 2020. Zur Vertretung berechtigt sind Shalva Beshia, Marcus Herkle und Elke Roßmeier; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. November 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.11.2025.
- Vertreter eingetragenShalva BeshiaHRB 118928
- Stammkapital eingetragenHRB 118928
- Vertreter gelöschtPetra BarthenheierHRB 118928
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 118928
- Firma eingetragenHRB 118928
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRB 118928
- Rechtsform
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital
- 3.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- c/o Wilmington Trust SP Services (Frankfurt) GmbH, Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am MainStand 05.11.2025
- Gründung
- 15.04.2020
- Tag der letzten Eintragung
- 05.11.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Tätigkeit als Zweckgesellschaft ("SPV") für die Verbriefungstransaktion RevoCar 2020 eines deutschen Kreditinstituts ("Portfoliolieferant"). Zu diesem Zweck wird die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.11.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
mindestens 30Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Tätigkeit als Zweckgesellschaft ("SPV") für die Verbriefungstransaktion RevoCar 2020 eines deutschen Kreditinstituts ("Portfoliolieferant"). Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere folgenden Tätigkeiten nachgehen: (a) Erwerb von Forderungen und anderen Vermögensgegenständen des Portfoliolieferanten und Absicherung von Forderungen und anderen Vermögensgegenständen durch das SPV, (b) Finanzierung des Erwerbs und/oder der Absicherung der unter (a) genannten Vermögensgegenstände durch die Emission von Inhaberschuldverschreibungen und anderen Instrumenten, durch die Aufnahme von Darlehen und/oder durch jede andere geeignete Maßnahme, und (c) Abschluss von Verträgen (einschließlich des Abschlusses eines Zinsswaps und eines Währungsswaps) im Zusammenhang mit den oder als Hilfsgeschäft für die unter (a) und (b) genannten Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird kein aktives Management der erworbenen Vermögensgegenstände unter Ertragsgesichtspunkten betreiben oder durch Dritte betreiben lassen. Die Gesellschaft wird keine nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben. Die Gesellschaft wird insbesondere nicht das Einlagengeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) betreiben; sie wird sich über die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen refinanzieren, die unter die entsprechende Bereichsausnahme in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG fallen (s. (b)) und sich evtl. ein Darlehen von dem Portfoliolieferanten oder einem dessen Konzern angehörenden Unternehmen gewähren lassen, dessen Rückzahlung mit evtl. Verlusten aus dem übertragenen Forderungsportfolio verrechnet werden soll (Erstverlustpuffer; first loss piece); ebenso kann sie Darlehen bei dazu berechtigten Kreditinstituten aufnehmen und sich darüber hinaus auf die Aufnahme von Darlehen beschränken, die auf der Geberseite kein tatbestandsmäßiges Betreiben des Kreditgeschäftes im Inland darstellen.
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