Die Reinhard + Hardy Steuerberater PartG mbB mit Sitz in Stadecken-Elsheim und Geschäftsanschrift Talstraße 12, 55271 Stadecken-Elsheim, Germany ist unter PR 20482 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Anna Hardy und Beatrice Reinhard; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 14. Dezember 2023.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 14.12.2023.
- Vertreter eingetragenBeatrice ReinhardPR 20482
- Sitz eingetragenPR 20482
- Firma eingetragenPR 20482
- Vertreter eingetragenAnna HardyPR 20482
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 20482
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz.
- Registergericht
- Amtsgericht Koblenz
- Registernummer
- PR 20482
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Talstraße 12, 55271 Stadecken-Elsheim, GermanyStand 14.12.2023
- Tag der letzten Eintragung
- 14.12.20231 Eintragung bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 14.12.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters.
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