Die Regional Bus Trier RBT GmbH mit Sitz in Dudeldorf und Geschäftsanschrift Ordorfer Straße 2, 54647 Dudeldorf ist unter HRB 32224 im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich eingetragen. Das Stammkapital beträgt 26.229,27 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 30. Juli 1997. Zur Vertretung berechtigt ist Guido Walscheid; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 19. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 19.01.2024.
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 32224
- Stammkapital eingetragenHRB 32224
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenHRB 32224
- Firma eingetragenHRB 32224
- Rechtsform eingetragenHRB 32224
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich.
- Registergericht
- Amtsgericht Wittlich
- Registernummer
- HRB 32224
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 26.229,27 €
- Geschäftsanschrift
- Ordorfer Straße 2, 54647 DudeldorfStand 19.01.2024
- Gründung
- 30.07.1997
- Tag der letzten Eintragung
- 19.01.20247 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist die Personenbeförderung im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ( §§42, 43 PBefG ) im öffentlichen Personennahverkehr in den Landkreisen…
Vertretung
Ein Liquidator, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 19.01.2024.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
3Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Personenbeförderung im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ( §§42, 43 PBefG ) im öffentlichen Personennahverkehr in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Daun und den sich daran anschließenden Gebieten sowie alle damit zusammenhängende Geschäfte, die der Förderung des Hauptzweckes dienen. Die Gesellschaft kann Subunternehmer mit der Durchführung der Personenbeförderung beantragen. Die Gesellschaft versteht sich als besondere Form eines Verkehrsverbundes. Sie setzt sich zum Ziel, mit den anderen Vekehrsunternehmen, den Aufgabenträgern des öffentlichen Personennahverkehrs und den Genehmigungsbehörden im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung zusammmenzuwirken. Sie wird sich für eine Integration der Nahverkehrsbedienung, insbesondere für Verkehrskooperationen in Verkehrs- und Tarifgemeinschaften, für die Abstimmung oder den Verbund der Beförderungsentgelte und für die Abstimmung der Fahrpläne mit dem Ziel eines bedarforientierten Grundangebots mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen sowie für eine rationelle Verkehrsdurchführung einsetzen. Bestehende Bedienungsverbote sollen nicht angewandt werden, Synergieeffekte zum Vorteil des ÖPNV genutzt werden. Sie ist außerdem berechtigt, mit anderen Verkehrsunternehmen Verkehrskooperationen einzugehen und zum Beispiel einen Verkehrs- und Tarifverbund zu gründen. Die Gesellschaft ist offen für alle Unternehmen, die im Landkreis Trier-Saarburg, Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Daun und den sich daran anschließenden Gebieten Personenbeförderung im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ( §§ 42, 43 PBefG ) im öffentlichen Personennahverkehr als Genehmigungsinhaber oder als Betriebsführer nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG betreiben. Von neuen Gesellschaftern einbringbare Fahrleistungen sind unter anderem solche, die entweder heute schon als auf Trier ausgerichtete Nachbarortslinienverkehre einzustufen sind oder durch entsprechende Maßnahmen zu Nachbarortslinienverkehren erweitert werden können. Außerdem kann der neue GeselIschafter Überlandslinienverkehre und Stadtverkehre einbringen, dies allerdings nur in einem Umfang, der die von ihm selbst eingebrachten Fahrleistungen im Nachbarortslinienverkehr unterschreitet, und im übrigen die Einstufung der Verkehre der RBT als Nachbarortslinienverkehre nach der PBefAusglV nicht gefährdet.