Die Region im Wandel Kooperative eG ist unter GnR 144 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Eschwege eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. November 2020. Den Vorstand bilden Torsten Ackerbauer, Felix Bruns und Sebastian Ewig; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 24. Januar 2024.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 24.01.2024.
- Unternehmensgegenstand eingetragenGnR 144
- Vertreter eingetragenTorsten AckerbauerGnR 144
- Firma eingetragenGnR 144
- Vertreter eingetragenFelix BrunsGnR 144
- Vertreter eingetragenSebastian EwigGnR 144
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Eschwege.
- Registergericht
- Amtsgericht Eschwege
- Registernummer
- GnR 144
- Rechtsform
- eingetragene Genossenschaft
- Gründung
- 09.11.2020
- Tag der letzten Eintragung
- 24.01.20243 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Zweck der Genossenschaft ist eine gute, sichere, ökologische, sozial verantwortbare und preisgünstige Wohnraumversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Zweck der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 24.01.2024.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Zweck der Genossenschaft ist eine gute, sichere, ökologische, sozial verantwortbare und preisgünstige Wohnraumversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Zweck der Genossenschaft ist außerdem die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch die Schaffung von sozial und ökologisch verantwortbaren Arbeitsbedingungen in einem gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, selbstbestimmtes Wohnen unter Einbeziehung von Selbsthilfearbeiten, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung unter ihren Mitgliedern. (3) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen für ihre Mitglieder erwerben, errichten, modernisieren, bewirtschaften, veräußern und betreuen, und entzieht diese und den Grund und Boden dauerhaft jeglicher spekulativen Verwertung. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Dorferneuerung, der Infrastruktur und der Selbstversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. (4) Die Genossenschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Räume für Gewerbetreibende und Initiativen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen und alle in diesen Bereichen anfallenden Aufgaben übernehmen. (5) Die Genossenschaft kann land- und forstwirtschaftliche Flächen erwerben, bewirtschaften, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Land- und Forstwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. (6) Die Genossenschaft kann selbst Unternehmen gründen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. (7) Die Genossenschaft kann im Spezifischen die Rolle eines Wächtermitglieds in Vereinen einnehmen, welche diese Art der Mitgliedschaft in ihrer Satzung vorgesehen haben. Die Genossenschaft trägt dabei im Sinne des in § 2 Abs. 3 genannten Zwecks dazu bei, den Grund und Boden sowie die Gebäude des Vereins dauerhaft jeglicher spekulativen Verwertung zu entziehen. Sie trifft ihre Entscheidungen dabei entsprechend der in § 2 Abs. 10 genannten Grundsätze, und bezieht entsprechend § 5.5 Abs. 1 lit. e Stellung gegen die Nutzung der Objekte durch rechtsextreme oder völkische Personen, Kollektive und Projekte. (8) Auch bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. (9) Die Mitglieder, die im Wohnraum der Genossenschaft wohnen, sollen sich in Hausgemeinschaften organisieren. Die Hausgemeinschaften verwalten die Liegenschaften und sind gegenüber der Genossenschaft verantwortlich. (10) Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die Genossenschaft bei Bewirtschaftung, Baumaßnahmen, dem Kauf und Verkauf von Eigentum auf Grundsätze der ökologischen und sozialen Gerechtigkeit und des Commonings als Praxis der solidarischen Ökonomie achten, und das Gemeinwohl ins Zentrum ihres Wirtschaftens stellen. Weitere Grundsätze kann die Genossenschaft in Form eines von der Generalversammlung beschlossenen Grundlagenbeschlusses festhalten, bei welcher wie in § 20 geregelt entschieden wird. (11) Der Vorstand kann den Geschäftsbetrieb auch auf Nichtmitglieder ausdehnen.
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