Die Real I.S. Fonds Service GmbH mit Sitz in München und Geschäftsanschrift Innere Wiener Straße 17, 81667 München ist unter HRB 120278 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 9. April 1998. Zur Vertretung berechtigt sind Markus Hofmeister und Andreas Kober; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind elf Eintragungen erfolgt, die letzte am 2. Januar 2023.
Letzte Registeränderungen
Elf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 02.01.2023.
- Stammkapital eingetragenHRB 120278
- Sitz eingetragenHRB 120278
- Vertreter eingetragenMarkus HofmeisterHRB 120278
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 120278
- Vertreter eingetragenAndreas KoberHRB 120278
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München.
- Registergericht
- Amtsgericht München
- Registernummer
- HRB 120278
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Innere Wiener Straße 17, 81667 MünchenStand 02.01.2023
- Gründung
- 09.04.1998
- Tag der letzten Eintragung
- 02.01.202311 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Erbringung von Service- und Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen für Alternative Investmentfonds (AIF) im Sinne des § 1 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs und für…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Liquidatoren, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 02.01.2023.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
12Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Erbringung von Service- und Dienstleistungen sowie sonstigen Leistungen für Alternative Investmentfonds (AIF) im Sinne des § 1 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs und für Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 17 des Kapitalanlagegesetzbuchs, soweit diese Tätigkeiten keiner Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Kreditwesengesetz oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz bedürfen. Übernahme gleichwertiger Garantien im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 des Kreditwesengesetzes für Anbieter oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes oder von geschlossenen AIF im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kapitalanlagege-setzbuchs, soweit dies nach § 2 Absatz 1 Nr. 11 des Kreditwesengesetzes bzw. einer Nachfolgenorm ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zulässig ist. Umfasst ist auch der Erwerb von Anteilen bzw. die Beteiligung an offenen oder geschlossenen AIF im eigenen Namen und für eigene Rechnung, sowie die Übernahme von Verpflichtungen hierzu, soweit dies ohne eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch bzw. eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zulässig ist. Ferner die Erbringung von Beratungsleistungen für Dritte im Zusammenhang mit Investitionen in Sachwerte, insbesondere in Immobilien; Beratungsleistungen, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz, dem Kreditwesengesetz oder § 34 f der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Des Weiteren Überlassung von Arbeitnehmern der Gesellschaft als Verleiher an dritte Arbeitgeber oder Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Aktiengesetz sowie die Ausleihung von Arbeitnehmern von Konzernunternehmen als Entleiher, soweit die jeweilige Überlassung keiner Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder vergleichbaren Vorschriften bedarf.
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