Die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH mit Sitz in Stuttgart und Geschäftsanschrift Obere Waldplätze 22, 70569 Stuttgart ist unter HRB 773147 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Das Stammkapital beträgt 500.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 4. März 2020. Die Geschäftsführung liegt bei Robert Göötz und Michael Eisenmann; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 23. November 2023.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 23.11.2023.
- Vertreter eingetragenMichael EisenmannHRB 773147
- Prokura eingetragenKai SirringhausHRB 773147
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 773147
- Sitz eingetragenHRB 773147
- Rechtsform eingetragenHRB 773147
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- HRB 773147
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 500.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Obere Waldplätze 22, 70569 StuttgartStand 23.11.2023
- Gründung
- 04.03.2020
- Tag der letzten Eintragung
- 23.11.20237 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung der nachstehend…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 23.11.2023.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Schwestergesellschaften
mindestens 10Weitere Mandate der Vertretung
3Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung der nachstehend aufgeführten lnvestmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische lnvestmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: geschlossene inländische Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: a) Nachfolgende Sachwerte: aa) lmmobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB; bb) Anlagen zur Erzeugung, Transport und Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 4 KAGB. b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 und/oder Nr. 4 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB; c) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB; e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AlF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB i.V.m. §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AlF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, wenn diese in solche Vermögensgegenstände investieren, in die der geschlossene Spezial-AlF auch direkt investieren dürfte; f) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a KAGB erfüllen; g) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; h) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; i) Derivate zur Absicherung. offene inländische Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB und allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - mit Ausnahme von Hedgefonds- und Dachhedgefonds -, für deren Rechnung ausschließlich in die folgenden Vermögensgegenstände investiert werden darf: a) Wertpapiere im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) KAGB, die die Anforderungen nach § 253 Abs. 1 Nr. 4a) KAGB erfüllen; b) Geldmarktinstrumente im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) KAGB, §§ 194 und 198 Nr. 2 KAGB; c) Derivate im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. c) KAGB, § 253 Abs. 2 Nr. 6 KAGB zu Absicherungszwecken; Abruf vom 02.05.2025 22:18 Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 773147 Seite 2 von 3 d) Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. d) KAGB; e) lmmobilien im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e) KAGB; f) Beteiligungen an lmmobilien-Gesellschaften im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. f) KAGB; g) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und lnfrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB; h) unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. i) KAGB. Die Gesellschaft darf im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung Gelddarlehen sowohl für Rechnung eines inländischen geschlossenen Spezial-AlF gemäß § 285 Abs. 3 KAGB als auch unter entsprechender Anwendung des § 285 Abs. 3 KAGB für Rechnung allgemeiner inländischer offener Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB und inländischer offener Spezial-AlF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB gewähren. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AlF und ausländische AlF, die den in Abs. 2 aufgeführten lnvestmentvermögen entsprechen und die unter Berücksichtigung der Anlagegrenzen ausschließlich in die dort genannten Vermögensgegenstände investieren. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Nebendienstleistungen: die Verwaltung einzelner, nicht in Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Absatz 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) in Bezug auf in Absatz 2 genannte Vermögensgegenstände; den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden lnvestmentvermögen;
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