Rauscher & Stanglmayr Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB
AktivAG Landshut · PR 58Die Rauscher & Stanglmayr Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB mit Sitz in Landshut ist unter PR 58 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Landshut eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Andrea Rauscher, Franz Stanglmayr und Josef Wiesheu; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. Januar 2023.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.01.2023.
- Firma eingetragenPR 58
- Rechtsform eingetragenPR 58
- Vertreter eingetragenJosef WiesheuPR 58
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 58
- Sitz eingetragenPR 58
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Landshut.
- Registergericht
- Amtsgericht Landshut
- Registernummer
- PR 58
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 05.01.20233 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.01.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Kontakt & Präsenz
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