Die PSB Steuern PartG mbB Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Montabaur ist unter PR 20006 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Vanessa Brodehl, Christian Klatt, Ulrich Regnier und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind 14 Eintragungen erfolgt, die letzte am 23. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
14 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 23.01.2025.
- Vertreter eingetragenVanessa BrodehlPR 20006
- Vertreter eingetragenUlrich RegnierPR 20006
- Rechtsform eingetragenPR 20006
- Firma eingetragenPR 20006
- Vertreter eingetragenSven WeimarPR 20006
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz.
- Registergericht
- Amtsgericht Koblenz
- Registernummer
- PR 20006
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 23.01.202514 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 23.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
2Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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