Die PPN Partnerschaft mbB mit Sitz in Nürnberg ist unter PR 370 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Wolfgang Maximilian Dr. Pößl, Claudia Neuner und Matthias Wolfgang Pößl; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 20. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 20.01.2025.
- Sitz eingetragenPR 370
- Vertreter eingetragenMatthias Wolfgang PößlPR 370
- Rechtsform eingetragenPR 370
- Vertreter eingetragenClaudia NeunerPR 370
- Firma eingetragenPR 370
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg.
- Registergericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Registernummer
- PR 370
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 20.01.20252 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater (insbesondere nach § 2 StBerG), als Wirtschaftsprüfer (insbesondere nach § 2 WPO) und als Rechtsanwalt (insbesondere nach §…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater (insbesondere nach § 2 StBerG), als Wirtschaftsprüfer (insbesondere nach § 2 WPO) und als Rechtsanwalt (insbesondere nach § 3 BRAO), soweit das jeweilige Berufsrecht die jeweilige Tätigkeit als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bzw. Rechtsanwalt zulässt. Handelsgeschäfte sind ausgeschlossen
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