Podium Karlshorst, Verein für Kunst, Kultur und Bildung e.V.
AktivAG Charlottenburg · VR 22661Der Podium Karlshorst, Verein für Kunst, Kultur und Bildung e.V. mit Sitz in Berlin ist unter VR 22661 im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Kathrin Schwarze, Heidrun Polster und Andrea Moll-Sawatzki; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 11. Oktober 2006.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 11.10.2006.
- Vertretungsregelung eingetragenDer Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands wird dahingehend beschränkt, dass er bei Rechnungsgeschäften und rechtlichen Verpflichtungen des Vereins bei mehr als 2.500 Euro verpflichtet ist, zuvor die Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen.VR 22661
- Vertreter eingetragenHeidrun PolsterVR 22661
- Sitz eingetragenBerlinVR 22661
- Rechtsform eingetragenVR 22661
- Vertreter eingetragenAndrea Moll-SawatzkiVR 22661
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- VR 22661
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Tag der letzten Eintragung
- 11.10.20061 Eintragung bisher
Vertretung
1 Schatzmeister, 1 Stellvertreter, ein Vorsitzender, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 11.10.2006.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
1Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.