Die Plansee Management-Service GmbH mit Sitz in Füssen und Geschäftsanschrift Hiebelerstraße 4, 87629 Füssen ist unter HRB 9259 im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Michael Krehl und Peter Müller; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 9259
- Adresse eingetragenHiebelerstraße 4, 87629 FüssenHRB 9259
- Registergericht eingetragenDie Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PCP GmbH mit dem Sitz in Lechbruck am See (Amtsgericht Kempten HRB 3572) verschmolzen.HRB 9259
- Vertreter eingetragenPeter MüllerHRB 9259
- Vertreter gelöschtHolger SteinwegHRB 9259
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu).
- Registergericht
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Registernummer
- HRB 9259
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Hiebelerstraße 4, 87629 FüssenStand 29.01.2025
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.2025
- Gegenstand
- Die Erbringung von ManagementDienstleistungen für Unternehmen der 'Planseegruppe' (somit für Mutter-, Tochteroder Schwesterunternehmen), wie z.B. Strategieentwicklung…
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Erbringung von ManagementDienstleistungen für Unternehmen der 'Planseegruppe' (somit für Mutter-, Tochteroder Schwesterunternehmen), wie z.B. Strategieentwicklung, Organisationsentwicklung, Unternehmensplanung undsteuerung, Personalentwicklung und Integrationsmanagement, jedoch nur, soweit eine besondere behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.