Die Partnerschaftsverein Wetzlar-Cardenas mit Sitz in Wetzlar und Geschäftsanschrift Dillenburger Metallverarbeitungsgesellschaft Willi Tropp K.G., Dillenburg ist unter VR 1240 im Vereinsregister des Amtsgerichts Wetzlar eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 23. Mai 1972. Zur Vertretung berechtigt sind Jörg Braunsdorf, Christiane Flick, Gabriele Ließfeld-Schneider und 2 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenVR 1240
- Vertreter eingetragenJörg BraunsdorfVR 1240
- Vertreter eingetragenGabriele Ließfeld-SchneiderVR 1240
- Vertretungsregelung eingetragenDer vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, Kassierer und Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder/innen anwesend sind.VR 1240
- Vertreter eingetragenEva StruhallaVR 1240
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar.
- Registergericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Registernummer
- VR 1240
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Dillenburger Metallverarbeitungsgesellschaft Willi Tropp K.G., DillenburgStand 29.01.2025
- Gründung
- 23.05.1972
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20251 Eintragung bisher
Vertretung
1 stellvertretender Vorsitzender, 1 Kassiererin, eine Schriftführerin, ein Vorsitzender, 1 stellvertretende Vorsitzende, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.