Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Königstraße 28, 22767 Hamburg ist unter HRB 125704 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 125.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 12. November 2012. Die Geschäftsführung liegt bei Uwe Hamann, Sandra Kristina Rupp und Georg Walter Reul; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind 25 Eintragungen erfolgt, die letzte am 13. Oktober 2026.
Letzte Registeränderungen
25 Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 13.10.2026.
- Vertreter eingetragenSandra Kristina RuppHRB 125704
- Vertreter gelöschtMarkus EschnerHRB 125704
- Unternehmensgegenstand eingetragen1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 3. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB), b) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB), c) Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 5 KAGB), d) Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden (§ 261 Abs.1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 6 KAGB), e) Infrastruktur für Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden (§ 261 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. Abs. 2 Nr. 6 KAGB), f) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften (§ 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB), g) Anteile oder Aktien an Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften investieren dürfen, h) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB), i) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB), sofern die betroffenen Investmentvermögen ihrerseits ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) investieren dürfen, j) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB), sofern die betroffenen Investmentvermögen ihrerseits ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) investieren dürfen, k) Wertpapiere (§ 193 KAGB), welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, l) Geldmarktinstrumente (§ 194 KAGB) sowie m) Bankguthaben (§ 195 KAGB). - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB unter Ausnahme von Hedgefonds und Dach-Hedgefonds, welche ausschließlich in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Wertpapiere gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) KAGB i.V.m. § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, b) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) KAGB i.V.m. § 194 KAGB, c) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) KAGB i.V.m. § 195 KAGB, d) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) KAGB, e) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f) KAGB, f) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) KAGB 4. Daneben darf die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen erbringen: die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB) und sonstige Tätigkeiten, die mit den genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind (§ 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Ferner darf die Gesellschaft Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.HRB 125704
- Sitz eingetragenHRB 125704
- Stammkapital eingetragenHRB 125704
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Hamburg
- Registernummer
- HRB 125704
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 125.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Königstraße 28, 22767 HamburgStand 13.10.2026mehr als 50 weitere Firmen an dieser Adresse
- Gründung
- 12.11.2012
- Tag der letzten Eintragung
- 13.10.202625 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 13.10.2026.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Zeitachse ziehen, um die Entwicklung zu sehen. Knoten lassen sich verschieben, ein Klick öffnet die Registerseite. Zoomen mit Strg + Mausrad.
Weitere Mandate der Vertretung
17Gemeinsame Anschrift
mehr als 50Kommanditist in
11Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 3. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB), b) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 KAGB), c) Schienenfahrzeuge, Schienenfahrzeugbestandteile und Schienenfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 5 KAGB), d) Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden (§ 261 Abs.1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 6 KAGB), e) Infrastruktur für Fahrzeuge, die im Rahmen der Elektromobilität genutzt werden (§ 261 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 8 i. V. m. Abs. 2 Nr. 6 KAGB), f) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften (§ 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB), g) Anteile oder Aktien an Gesellschaften im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften investieren dürfen, h) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB), i) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB), sofern die betroffenen Investmentvermögen ihrerseits ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) investieren dürfen, j) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB), sofern die betroffenen Investmentvermögen ihrerseits ausschließlich in die hier aufgeführten Vermögensgegenstände gemäß lit. a) bis m) investieren dürfen, k) Wertpapiere (§ 193 KAGB), welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, l) Geldmarktinstrumente (§ 194 KAGB) sowie m) Bankguthaben (§ 195 KAGB). - offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB unter Ausnahme von Hedgefonds und Dach-Hedgefonds, welche ausschließlich in folgende Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Wertpapiere gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) KAGB i.V.m. § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB erfüllen, b) Geldmarktinstrumente gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) KAGB i.V.m. § 194 KAGB, c) Bankguthaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d) KAGB i.V.m. § 195 KAGB, d) Immobilien gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) KAGB, e) Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f) KAGB, f) Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h) KAGB 4. Daneben darf die Gesellschaft folgende Dienst- und Nebendienstleistungen erbringen: die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB) und sonstige Tätigkeiten, die mit den genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind (§ 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB). 5. Ferner darf die Gesellschaft Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 6. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im ln- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. 7. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
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-H "Authorization: Bearer $RC_API_KEY"Kostet 1 Credit je erfolgreichem Aufruf, fehlerhafte Aufrufe werden nicht berechnet. Die Abfrage findet die Firma über ihre Registernummer, so wie sie in deinen eigenen Daten steht. Alle Parameter und Antworten in der Dokumentation, Änderungen an überwachten Firmen per Webhooks.
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