Die O.Ho Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bretzfeld und Geschäftsanschrift Torweg 76, 74626 Bretzfeld ist unter HRB 782990 im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 10. Januar 2022. Die Geschäftsführung liegt bei Olga Luft und Olga Hollstein; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind drei Eintragungen erfolgt, die letzte am 23. September 2026.
Letzte Registeränderungen
Drei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 23.09.2026.
- Liquidation eingetragenDie Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.HRB 782990
- Vertreter eingetragenOlga HollsteinHRB 782990
- Vertretungsregelung eingetragenAllgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.HRB 782990
- Vertreter eingetragenOlga LuftHRB 782990
- Sonstige Rechtsverhältnisse eingetragenDie Gesellschaft ist aufgelöst.HRB 782990
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart.
- Registergericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Registernummer
- HRB 782990
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Torweg 76, 74626 BretzfeldStand 23.09.2026
- Gründung
- 10.01.2022
- Tag der letzten Eintragung
- 23.09.20263 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters…
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 23.09.2026.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.