Die NT 164. Vermögens-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Flensburg ist unter HRB 5474 im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Gerhild KlasohmLorenzen; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Diese Gesellschaft wurde am 08.05.2007 im Zuge eines Registerumzugs zur ATW Beteiligungsgesellschaft mbH in ein anderes Register übertragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 08.05.2007.
- Sitz eingetragenPaderbornHRB 5474
- Registergericht eingetragenDer Sitz der Gesellschaft ist von Flensburg nach Paderborn verlegt (Amtsgericht Paderborn, HRB 8370).HRB 5474
- Sitz eingetragenFlensburgHRB 5474
- Vertretungsregelung eingetragenDie Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.HRB 5474
- Rechtsform eingetragenGesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom:HRB 5474
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Flensburg
- Registernummer
- HRB 5474
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Tag der letzten Eintragung
- 08.05.2007
- Gegenstand
- Die Vermögensverwaltung sowie die Beratung in Vermögensangelegenheiten. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz unterliegen.
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.05.2007.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Vermögensverwaltung sowie die Beratung in Vermögensangelegenheiten. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz unterliegen.