Die NIESTEGGE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist unter PR 2383 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Elisabeth Boodes, Gregor Heinrich Burmann, Michael Dr. Hoppe und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 29. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 29.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenPR 2383
- Vertreter eingetragenGregor Heinrich BurmannPR 2383
- Vertreter eingetragenMichael Dr. HoppePR 2383
- Rechtsform eingetragenPR 2383
- Vertreter eingetragenDirk MöhringPR 2383
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 2383
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 29.01.20255 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinsame Berufsausübung innerhalb einer Sozietät. Zweck des Zusammenschlusses ist insbesondere die - Verbesserung der Mandatsstruktur und die durchschnittliche Auslastung; -…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 29.01.2025.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinsame Berufsausübung innerhalb einer Sozietät. Zweck des Zusammenschlusses ist insbesondere die - Verbesserung der Mandatsstruktur und die durchschnittliche Auslastung; - Höhere Spezialisierung; - Vergrößerung der personellen Ressourcen und Verfügbarkeit; - Verbesserung der Personal- und Kostenstruktur; - Ermöglichung interprofessioneller Zusammenarbeit, auch durch Eingehung von Kooperationen.
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