Die NC Architekten Nicolaus - Chatterjee PartGmbB mit Geschäftsanschrift Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in ist unter PR 4537 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Katharina Johanna Ursula Chatterjee und Severine Nicolaus; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 30. November 2023.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 30.11.2023.
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 4537
- Rechtsform eingetragenPR 4537
- Firma eingetragenPR 4537
- Vertreter eingetragenSeverine NicolausPR 4537
- Vertreter eingetragenKatharina Johanna Ursula ChatterjeePR 4537
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 4537
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Geschäftsanschrift
- Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet inStand 30.11.2023
- Tag der letzten Eintragung
- 30.11.20232 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben als Berufsausübung als Architekten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die für die Berufsangehörigen nach § 2…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 30.11.2023.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben als Berufsausübung als Architekten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, die für die Berufsangehörigen nach § 2 BauKaG NRW geltenden Berufspflichten gem. §§ 8 Abs. 2 Nr. 7; 10 BauKaG NRW zu beachten.
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