Die MVZ ZZP GmbH mit Sitz in Porta Westfalica und Geschäftsanschrift Kirchweg 45, 32457 Porta Westfalica ist unter HRB 16860 im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 766.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 5. November 2019. Die Geschäftsführung liegt bei Stefan Fortenbach und Björn Kranz; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 16860
- Stammkapital eingetragen766.000,00HRB 16860
- Vertreter eingetragenStefan FortenbachHRB 16860
- Firma eingetragenHRB 16860
- Rechtsform eingetragenDie Gesellschafterversammlung vom hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Stammkapitl; Gesellschafter; Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 740.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen.HRB 16860
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen.
- Registergericht
- Amtsgericht Bad Oeynhausen
- Registernummer
- HRB 16860
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 766.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Kirchweg 45, 32457 Porta WestfalicaStand 28.01.2025
- Gründung
- 05.11.2019
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20254 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, auch in Form einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Zwei Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
5Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, auch in Form einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft mit Genehmigung nach § 33 Abs. 2 Zahnärzte ZV, die im Fachgebiet der Zahnmedizin an der zahnärztlichen Versorgung der privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten und sonstigen Selbstzahlern einschließlich fachzahnärztlicher Leistungen sowie Einrichtung und Betrieb eines Praxislabors teilnehmen (Z-MVZ). Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den ethischen Grundsätzen des zahnärztlichen Berufs, den in Satz 2 genannten Grundsätzen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gründen. Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten, - dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Zahnärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur zahnärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; - dass die für die Gesellschaft tätigen Zahnärzte ihren zahnärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der zahnärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Be- achtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten zahnärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer zahnärztlichen Auf- gabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können ? die Gesellschaft wird die für sie tätigen Zahnärzte anhalten, ihren zahnärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen-; - dass jeder von der Gesellschaft zur zahnärztlichen Leitung des Medizinischen Versorgungszentrums bestellte Zahnarzt seinen zahnärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären zahnärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner zahnärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Zahnarzt in seinen zahnärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; - dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, aus-schließlich die für die Gesellschaft tätigen Zahnärzte treffen, sofern die Zahnärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen an-deren für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; - dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Zahnarzt frei zu wählen oder zu wechseln; - dass der behandelnde Zahnarzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Zahnarzt hinzuzuziehen oder einem anderen Zahnarzt überwiesen zu werden; - dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Zahnärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Abruf vom 14.02.2025 16:16 Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 16860 Abdruck Seite 2 von 2 Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Zahnärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der zahnärztlichen Unabhängigkeit der Zahnärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe.
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