Die MVZ Labor Limbach Aachen GmbH mit Sitz in Heidelberg und Geschäftsanschrift Im Breitspiel 15, 69126 Heidelberg ist unter HRB 22990 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Geschäftsführung liegt bei Zsolt Baranyai; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 9. Februar 2022.
Diese Gesellschaft wurde am 09.02.2022 im Zuge eines Registerumzugs zur MVZ Limbach Halle GmbH in ein anderes Register übertragen.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 09.02.2022.
- Adresse eingetragenIm Breitspiel 15, 69126 HeidelbergHRB 22990
- Sitz eingetragenHeidelbergHRB 22990
- Registergericht eingetragenDer Sitz ist nach Heidelberg (Amtsgericht Mannheim, HRB 742879) verlegt.HRB 22990
- Rechtsform eingetragenGesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere eine Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn HRB 24037 firmierend unter Johanna 297 Vermögensverwaltungs GmbH) nach Aachen beschlossen.HRB 22990
- Sitz eingetragenAachenHRB 22990
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Aachen.
- Registergericht
- Amtsgericht Aachen
- Registernummer
- HRB 22990
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Im Breitspiel 15, 69126 HeidelbergStand 09.02.202210 weitere Firmen an dieser Adresse
- Tag der letzten Eintragung
- 09.02.20222 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (im Folgenden auch "MVZ" genannt) im Sinne von § 95 Abs. 1…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 09.02.2022.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Vier liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (im Folgenden auch "MVZ" genannt) im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 1a SGB V. Die Gesellschaft erbringt durch angestellte Ärzte umfassend alle ärztlichen und damit zusammenhängenden nichtärztlichen Leistungen der für das jeweilige MVZ zugelassenen Fachgebiete unter Wahrung der Fachgebietsgrenzen für gesetzlich und privat versicherte Patienten. Sie ist außerdem tätig für Ärzte, Krankenhäuser und krankenhausähnliche sowie sonstige Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik und Befunderhebung. Die Gesellschaft übt insoweit die Heilkunde am Menschen aus und beachtet hierbei das ärztliche Berufsrecht, insbesondere die Weisungsfreiheit der Ärzte in medizinischen Fragen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann unter Wahrung der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen Nebenbetriebsstätten (Zweigpraxen, ausgelagerte Betriebsstätten) errichten sowie örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften mit allen dazu befugten Leistungserbringern bilden. Sie erbringt ihre Leistungen für Patienten, Arztpraxen, Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Einrichtungen der Diagnostik, Behandlung, Vorsorge und Rehabilitation einschließlich nichtärztlicher Leistungserbringer im Bereich des Gesundheitswesens in allen zulässigen Formen der Kooperation. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften, allein oder mit anderen betreiben und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ durch Gesellschafterbeschluss eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss.
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-H "Authorization: Bearer $RC_API_KEY"Kostet 1 Credit je erfolgreichem Aufruf, fehlerhafte Aufrufe werden nicht berechnet. Die Abfrage findet die Firma über ihre Registernummer, so wie sie in deinen eigenen Daten steht. Alle Parameter und Antworten in der Dokumentation, Änderungen an überwachten Firmen per Webhooks.