Die MVZ am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf gGmbH mit Sitz in Düsseldorf und Geschäftsanschrift Kirchfeldstr. 35, 40217 Düsseldorf ist unter HRB 61379 im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 18. Juni 2009. Die Geschäftsführung liegt bei Klaus Peter Taschner; zwei Prokuristen sind eingetragen. Bisher sind neun Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Neun Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 61379
- Prokura eingetragenRalf UelsbergHRB 61379
- Rechtsform eingetragenHRB 61379
- Vertreter eingetragenKlaus Peter TaschnerHRB 61379
- Prokura eingetragenStefanie MetteHRB 61379
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf.
- Registergericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Registernummer
- HRB 61379
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Kirchfeldstr. 35, 40217 DüsseldorfStand 28.01.2025
- Gründung
- 18.06.2009
- Tag der letzten Eintragung
- 28.01.20259 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- 1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, zwei Prokuristen. Stand der letzten Eintragung: 28.01.2025.
Prokura
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
1) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der AO in der jeweils gültigen Fassung. 2) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von einem oder mehreren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V. 3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Hierzu zählen insbesondere auch die Bildung vertragsärztlicher Kooperationen, der Abschluss von Verträgen zur Integrierten Versorgung, die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art zugunsten aller medizinischer Leistungserbringer im öffentlichen wie auch privaten Gesundheitswesen. Die Gesellschaft kann im Rahmen des rechtlich Zulässigen Zweigniederlassungen errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an ihnen beteiligen, sie erwerben oder ihre Geschäfte führen sowie sie vertreten. 4) Die Gesellschaft nimmt über jedes MVZ fachübergreifend an der vertragsärztlichen Versorgung i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V teil, sofern dies vertragsarztrechtlich erforderlich ist. 5) Die Gesellschaft wird in jedem MVZ neben vertragsärztlichen - sofern die Erstattungsfähigkeit gesichert ist auch privatärztliche Leistungen erbringen. 6) Die Behandlungsverträge mit den Patienten werden mit der Gesellschaft abgeschlossen. Abweichendes kann durch Gesellschafterbeschluss für die Behandlung von nicht gesetzlich krankenversicherten Patienten festgelegt werden, falls eine private Krankenversicherung die Inanspruchnahme des MVZ als nicht ihren Versicherungsbedingungen entsprechend ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des MVZ eine Nebentätigkeitserlaubnis zur Behandlung dieser Patienten erteilt werden. In der Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob und inwieweit der Arzt die Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft weiterleiten muss. 7) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch ein Medizinisches Versorgungszentrum, das als Einrichtung i, S. d. § 66 AO in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen i. S. d. § 53 AO dient und zu mindestens zwei Drittel pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei den nicht mehr als bei pflichtversicherten Personen abgerechnet wird. Die Versorgung umfasst auch die gegebenenfalls erforderliche Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. 8) Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen. 9) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 10) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Beschränkungen des vorstehenden Satzes gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 AO an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als Abruf vom 2
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