Die MVinvest GmbH mit Sitz in Uttenreuth und Geschäftsanschrift Zum Tennenbach 27, 91080 Uttenreuth ist unter HRB 11521 im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 5. Juni 2008. Die Geschäftsführung liegt bei Martin Vorndran; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 28. Oktober 2011.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 28.10.2011.
- Stammkapital eingetragenHRB 11521
- Sitz eingetragenHRB 11521
- Rechtsform eingetragenHRB 11521
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 11521
- Vertreter eingetragenMartin VorndranHRB 11521
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.
- Registergericht
- Amtsgericht Fürth
- Registernummer
- HRB 11521
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Zum Tennenbach 27, 91080 UttenreuthStand 28.10.2011
- Gründung
- 05.06.2008
- Tag der letzten Eintragung
- 28.10.20112 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Anlage- und Abschlussvermittlung von geschlossenen Beteiligungen, Investmentfonds sowie Beteiligungen im Bereich des Zweitmarktes. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 28.10.2011.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Anlage- und Abschlussvermittlung von geschlossenen Beteiligungen, Investmentfonds sowie Beteiligungen im Bereich des Zweitmarktes. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer oder von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Weiter ist auch die Anlageberatung hinsichtlich der vorgenannten Produkte sowie im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes Gegenstand des Unternehmens. Sofern es sich bei dem vorgenannten Unternehmensgegenstand um Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1a KWG handelt, betreibt das Unternehmen als Finanzdienstleistungen für andere ausschließlich die Anlageberatung und die Anlage- und Abschlussvermittlung zwischen Kunden und inländischen Instituten, Instituten oder Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraums, die die Voraussetzungen nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG erfüllen, Unternehmen, die aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt sind oder Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und ausländischen Investmentgesellschaften, sofern sich diese Finanzdienstleistungen auf Anteile an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 - 111 a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, beschränken und die Unternehmen nicht befugt sind, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen, es sei denn, das Unternehmen beantragt und erhält eine entsprechende Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG; Anteile an Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes gelten nicht als Anteile an Investmentvermögen im vorgenannten Sinne. Die Vermittlung von Versicherungen sowie eine weitergehende als eine produktbezogene Beratung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Eine Rechts- bzw. Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
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