Musikschule Stein gemeinnützige GmbH

AktivAG Fürth · HRB 5818
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Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH mit Sitz in Stein und Geschäftsanschrift Gasweg 1, 90547 Stein ist unter HRB 5818 im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen. Das Stammkapital beträgt 30.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 29. Januar 1988. Die Geschäftsführung liegt bei Stefan Schalanda; ein Prokurist ist eingetragen. Bisher sind fünf Eintragungen erfolgt, die letzte am 24. Januar 2024.

Letzte Registeränderungen

Fünf Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 24.01.2024.

  • Vertreter eingetragen
    Stefan Schalanda
    HRB 5818
  • Prokura eingetragen
    Norbert Henneberger
    HRB 5818
  • Stammkapital eingetragen
    HRB 5818
  • Rechtsform eingetragen
    HRB 5818
  • Sitz eingetragen
    HRB 5818

Finanzdaten

Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.

Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.

Stammdaten

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Fürth.

Registergericht
Amtsgericht Fürth
Registernummer
HRB 5818
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
30.000,00 €
Geschäftsanschrift
Gasweg 1, 90547 SteinStand 24.01.2024
Gründung
29.01.1988
Tag der letzten Eintragung
24.01.20245 Eintragungen bisher
Gegenstand
(1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die…
Branchenklassifikation
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Vertretung

Ein Geschäftsführer, ein Prokurist. Stand der letzten Eintragung: 24.01.2024.

Geschäftsführer · Stein · Jahrgang 1985
seit 24.01.2024

Prokura

Prokura · Stein · Jahrgang 1966

Kontrollstruktur

Die Gesellschafterliste liegt vor, ist aber noch nicht ausgewertet.

Netzwerk

Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.

Weitere Mandate der Vertretung

1
Geschäftsführer · Schallplan UG (haftungsbeschränkt)
seit 2013

Sanktionsstatus

Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.

Ergebnis gesperrt

Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.

EU-Finanzsanktionsliste
Verordnung (EU) 2580/2001 und Folgeakte
Ergebnis gesperrt
OFAC SDN List
US-Treasury, Specially Designated Nationals
Ergebnis gesperrt
UK HM Treasury
UK Sanctions List
Ergebnis gesperrt
UN Consolidated List
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Ergebnis gesperrt
SECO Schweiz
Staatssekretariat für Wirtschaft
Ergebnis gesperrt
PEP & RCA
Politisch exponierte Personen und deren Umfeld
Ergebnis gesperrt

Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.

Dokumente

Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.

Aktueller Ausdruck
Aktuell gültige Eintragungen · PDF
Chronologischer Ausdruck
Alle Eintragungen im elektronischen Register seit 01.01.2007, auch gelöschte und geänderte · PDF
Historischer Ausdruck
Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung · nicht bei registercheck hinterlegt
Nicht verfügbar
Gesellschafterliste
PDF
Gesellschaftsvertrag
PDF
Nicht verfügbar
Jahresabschluss 2011
Veröffentlicht am 15.01.2013 · PDF

Unternehmensgegenstand

Wortlaut aus dem Registerauszug.

(1) Die Musikschule Stein gemeinnützige GmbH verfolgt ausschließlich den gemeinnützigen Zweck der Förderung des kulturellen Lebens, insbesondere der Stadt Stein. Dazu dienen die Förderung des Musikunterrichtes und das Betreiben einer Sing- und Musikschule in Stein. (2) Weitere Betätigungsfelder sind die Fortbildung von Lehrkräften, Musikern und kulturell interessierten Laien; die Weiterentwicklung der Arbeit der Musikpädagogik, Förderung von Veranstaltungen und Forschungsaufgaben, die diesem Ziel dienen, sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses bis zur Konservatoriumsreife. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Einnahmen darf die Gesellschaft nur erzielen, soweit dies zur Erreichung des Gesellschaftszweckes unerlässlich ist. Die an die Gesellschaft zu entrichtenden Entgelte müssen so bemessen sein, dass lediglich die Kosten gedeckt oder höchstens geringfügig überschritten werden. Die Gesellschaft darf niemand durch Verwaltungsausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, insbesondere nicht durch unverhältnismäßig hohe Geschäftsführergehälter, begünstigen. Die Gehälter der Geschäftsführer und der Mitarbeiter der Gesellschaft werden frei vereinbart, dürfen jedoch nicht den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) übersteigen.

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