MUMO Deutschland e.V. Gemeinnütziges Kinderhilfswerk Nairobi
AktivAG Wuppertal · VR 30346Der MUMO Deutschland e.V. Gemeinnütziges Kinderhilfswerk Nairobi mit Sitz in Wuppertal ist unter VR 30346 im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 28. Dezember 2012. Den Vorstand bilden Charlotte Pfeiffer, Barbara Günnewig und Nora Caroline Pauly; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind zwei Eintragungen erfolgt, die letzte am 10. Juli 2015.
Letzte Registeränderungen
Zwei Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 10.07.2015.
- Vertreter eingetragenBarbara GünnewigVR 30346
- Rechtsform eingetragenVR 30346
- Vertreter eingetragenCharlotte PfeifferVR 30346
- Sitz eingetragenVR 30346
- Unternehmensgegenstand eingetragenVR 30346
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal.
- Registergericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Registernummer
- VR 30346
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 28.12.2012
- Tag der letzten Eintragung
- 10.07.20152 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Swert von 1.000,00 EURO oder mit einer Bindungsdauer von mehr als einem Jahr, die Erteilung von Vollmachten an vorstandsfremde Mitglieder oder Dritte sowie die Vornahme von…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Drei Vorstände, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 10.07.2015.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform e.V. führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Swert von 1.000,00 EURO oder mit einer Bindungsdauer von mehr als einem Jahr, die Erteilung von Vollmachten an vorstandsfremde Mitglieder oder Dritte sowie die Vornahme von sonstigen Rechtsgeschäften, die über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen, bedarf der einstimmigen Einwilligung aller Vorstandsmitglieder. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
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