Der Mönchengladbacher Karnevals Verband mit Sitz in Mönchengladbach ist unter VR 599 im Vereinsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 11. Juli 1952. Zur Vertretung berechtigt sind Frank Kirsten, Hermann Schnitzler, Elsbeth Noehles und 3 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 14.09.2026.
- Vertreter gelöschtGert KartheuserVR 599
- Vertreter eingetragenHermann SchnitzlerVR 599
- Vertreter eingetragenFrank BossVR 599
- Vertretungsregelung eingetragenVorstand im Sinne des § 26 BGB: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Geschäftsführer, Schatzmeister, Schriftführer und EventFörderund Freundeskreisbeauftrager. Der Vorsitzende,der stellvertretende Vorsitzende und Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.VR 599
- Vertreter eingetragenRené VogelVR 599
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach.
- Registergericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Registernummer
- VR 599
- Rechtsform
- eingetragener Verein
- Gründung
- 11.07.1952
- Tag der letzten Eintragung
- 14.09.2026
Vertretung
Drei Vorstände, 2 × stellvertretender Vorsitzender, ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 14.09.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform eingetragener Verein führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
7Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.