Die Mertin - Lategahn Partnerschaft mit Sitz in Iserlohn ist unter PR 2563 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Michael Lategahn, Andrea Mertin und Michael Lategahn; eine Prokura ist nicht eingetragen.
Letzte Registeränderungen
Die letzte Eintragung stammt vom 20.01.2026.
- Vertreter eingetragenAndrea MertinPR 2563
- Unternehmensgegenstand eingetragenPR 2563
- Firma eingetragenMertinLategahn PartnerschaftPR 2563
- Vertreter eingetragenMichael LategahnPR 2563
- Vertretungsregelung eingetragenJeder Liquidator vertritt einzeln.PR 2563
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Essen.
- Registergericht
- Amtsgericht Essen
- Registernummer
- PR 2563
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 20.01.2026
- Gegenstand
- (1) Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO…
Vertretung
Ein Liquidator, zwei Partner, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 20.01.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
4Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO. (2) Handelsund Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO).