Die Mertel & Fürst GmbH mit Sitz in Königsbrunn und Geschäftsanschrift Messerschmittring 44, 86343 Königsbrunn ist unter HRB 22349 im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 2. November 2006. Die Geschäftsführung liegt bei Sascha Mertel; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 8. Dezember 2023.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 08.12.2023.
- Rechtsform eingetragenHRB 22349
- Unternehmensgegenstand eingetragenHRB 22349
- Vertreter eingetragenSascha MertelHRB 22349
- Sitz eingetragenHRB 22349
- Stammkapital eingetragenHRB 22349
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Augsburg
- Registernummer
- HRB 22349
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 25.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Messerschmittring 44, 86343 KönigsbrunnStand 08.12.2023
- Gründung
- 02.11.2006
- Tag der letzten Eintragung
- 08.12.20234 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Vermittlung von Versicherungen; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen und Darlehen; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Ein Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 08.12.2023.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Vermittlung von Versicherungen; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen und Darlehen; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, also soweit derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut i.S. des § 1 Abs. 1 b KWG - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute -, einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S. von § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nrn. 1 bis 4 KWG erbringt und nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von sonstigen öffentlichen angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile); Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds). Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist.
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