Die merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB mit Sitz in Berlin ist unter PR 1209 im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Zur Vertretung berechtigt sind Saskia Au, Kathrin Susanne von Pochhammer, Christian Volkmann und 5 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind vier Eintragungen erfolgt, die letzte am 6. März 2026.
Letzte Registeränderungen
Vier Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 06.03.2026.
- Vertreter eingetragenSaskia AuPR 1209
- Firma eingetragenPR 1209
- Rechtsform eingetragenPR 1209
- Vertreter eingetragenOliver MerlekerPR 1209
- Vertreter eingetragenKathrin Susanne von PochhammerPR 1209
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg.
- Registergericht
- Amtsgericht Charlottenburg
- Registernummer
- PR 1209
- Rechtsform
- Partnerschaftsgesellschaft
- Tag der letzten Eintragung
- 06.03.20264 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte. Dazu gehört jede berufsbezogene Tätigkeit (also etwa auch das Tätigwerden als Mediator, Schiedsrichter, Schlichter…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Acht Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 06.03.2026.
Kontrollstruktur
Für die Rechtsform PartG führt das Handelsregister keine Gesellschafterliste.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
7Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist frei abrufbar, drei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte. Dazu gehört jede berufsbezogene Tätigkeit (also etwa auch das Tätigwerden als Mediator, Schiedsrichter, Schlichter, Aufsichtsrat), nicht jedoch die Tätigkeit als Notar.
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