Die Medizinisches Versorgungszentrum Augusta Bochum II GmbH mit Sitz in Bochum und Geschäftsanschrift Farnstr. 9, 44789 Bochum ist unter HRB 15612 im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum eingetragen. Das Stammkapital beträgt 200.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 30. Juni 2015. Die Geschäftsführung liegt bei Manuela Bielas, Elisabeth Maria Annette Brandts, Ricarda Lucia Maria Brandts und 1 weitere; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher sind sieben Eintragungen erfolgt, die letzte am 5. Dezember 2025.
Letzte Registeränderungen
Sieben Eintragungen seit der Gründung, die letzte am 05.12.2025.
- Vertreter eingetragenManuela BielasHRB 15612
- Vertreter gelöschtMichael Mathias SchreiberHRB 15612
- Unternehmensgegenstand eingetragenNach Änderung: 4. Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten beim Betrieb eines jeden medizinischen Versorgungszentrum die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zwar insbesondere, a. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; b. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten könnendie Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, den ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; c. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung eines medizinischen Versorgungszentrums bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; d. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; e. dass das Recht der Patienten der Gesellschaft geachtet wird, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln; f. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, nicht abgelehnt wird; g. dass im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgegeben werden oder unter der Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der für die Gesellschaft tätigen Ärzte durch Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Diagnostik und/oder Therapie sind; h. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation des ärztlichen Leistungsgeschehens, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe.HRB 15612
- Firma eingetragenHRB 15612
- Stammkapital eingetragenHRB 15612
Finanzdaten
Aus den im Unternehmensregister offengelegten Jahresabschlüssen.
Aus den offengelegten Jahresabschlüssen ließen sich keine Kennzahlen verlässlich lesen. Die Berichte selbst findest du unter Dokumente.
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Bochum.
- Registergericht
- Amtsgericht Bochum
- Registernummer
- HRB 15612
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 200.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Farnstr. 9, 44789 BochumStand 05.12.2025
- Gründung
- 30.06.2015
- Tag der letzten Eintragung
- 05.12.20257 Eintragungen bisher
- Gegenstand
- Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten beim Betrieb eines jeden medizinischen Versorgungszentrum die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zwar…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Vier Geschäftsführer, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 05.12.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Netzwerk
Verbundene Gesellschaften und weitere Mandate der Vertretung. Jeder Eintrag führt auf die eigene Registerseite.
Weitere Mandate der Vertretung
17Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Sechs Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten beim Betrieb eines jeden medizinischen Versorgungszentrum die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zwar insbesondere, a. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; b. dass die für die Gesellschaft tätigen Ärzte ihren ärztlichen Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten ärztlichen Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr jeweiliges Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer ärztlichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie tätigen Ärzte anhalten, ihren ärztlichen Beruf gewissenhaft auszuüben, den ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen; c. dass jeder von der Gesellschaft zur Leitung eines medizinischen Versorgungszentrums bestellte Arzt seinen ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären ärztlichen Berufsausübung, insbesondere seiner ärztlichen Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Arzt in seinen ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegenzunehmen und zu beachten hat; d. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Ärzte treffen, sofern die Ärzte nicht nach ihrem jeweils geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; e. dass das Recht der Patienten der Gesellschaft geachtet wird, den Arzt frei zu wählen oder zu wechseln; f. dass der behandelnde Arzt zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder einem anderen Arzt überwiesen zu werden, nicht abgelehnt wird; g. dass im Zusammenhang mit den ärztlichen Leistungen keine Waren und andere Gegenstände an die Patienten abgegeben werden oder unter der Mitwirkung der Gesellschaft und/oder der für die Gesellschaft tätigen Ärzte durch Dritte an die Patienten abgegeben werden sowie sonstige mit dem ärztlichen Beruf unvereinbare gewerbliche Dienstleistungen nicht erbracht werden, soweit nicht die Abgabe des Gegenstandes oder die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheit notwendiger Bestandteil der ärztlichen Diagnostik und/oder Therapie sind; h. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Ärzte die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Abruf vom 28.02.2025 02:18 Handelsregister B des Amtsgerichts Bochum Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 15612 Abdruck Seite 2 von 2 ordnungsgemäßen Dokumentation des ärztlichen Leistungsgeschehens, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Ärzte, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit der Ärzte bei der Zusammenarbeit mit Dritten und die Regeln zur kooperativen Berufsausübung mit Angehörigen anderer Fachberufe.
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