Die Martial Arts for Peace gemeinnützige GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main und Geschäftsanschrift Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main ist unter HRB 115252 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Das Stammkapital beträgt 30.000,00 €, der Gesellschaftsvertrag datiert vom 15. Juni 2018. Die Geschäftsführung liegt bei Jasämin Dirinpur; eine Prokura ist nicht eingetragen. Bisher ist eine Eintragung erfolgt, am 27. Januar 2025.
Letzte Registeränderungen
Eine Eintragung seit der Gründung, die letzte am 27.01.2025.
- Eintragung im HandelsregisterInhalt aus dem aktuellen Abdruck nicht ersichtlich · im chronologischen Abdruck enthaltenHRB 115252
- Sitz eingetragenHRB 115252
- Firma eingetragenHRB 115252
- Stammkapital eingetragenHRB 115252
- Rechtsform eingetragenHRB 115252
Stammdaten
Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main.
- Registergericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Registernummer
- HRB 115252
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- 30.000,00 €
- Geschäftsanschrift
- Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am MainStand 27.01.2025
- Gründung
- 15.06.2018
- Tag der letzten Eintragung
- 27.01.20251 Eintragung bisher
- Gegenstand
- (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft…
- Branchenklassifikation
- WZ-Code, NACE, Peer-GruppeExplorerFreischalten
Vertretung
Eine Geschäftsführerin, keine Prokura eingetragen. Stand der letzten Eintragung: 27.01.2025.
Kontrollstruktur
Rekonstruiert aus Gesellschafterlisten und Beteiligungsdaten. Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigte sind nicht dasselbe.
Sanktionsstatus
Abgleich der Gesellschaft gegen sechs Sanktions- und PEP-Listen.
Ergebnis gesperrt
Der Abgleich der Gesellschaft gegen 6 Listen ist mit Explorer abrufbar.
Freigeschaltet siehst du je Liste Treffer oder kein Treffer und den Zeitpunkt des Abgleichs. Das Ergebnis ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung nach GwG.
Dokumente
Fünf Dokumente aus Handelsregister und Unternehmensregister. Eines davon ist nach Anmeldung frei abrufbar, zwei liegen für diese Gesellschaft nicht vor.
Unternehmensgegenstand
Wortlaut aus dem Registerauszug.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und die Förderung des Sports; insbesondere der Persönlichkeitsentwicklung, Friedenserziehung und des interkulturellen Erfahrungsaustauschs durch Kampfsportunterricht in Kombination mit Bildungsprogrammen (verschiedene Branchen, u.a. Karate, Taekwondo, Wing Chun, Kickboxen, Brazilian Jiu Jitsu, Judo, Aikido); Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Aufbau eines globalen Netzwerkes von Multiplikatoren, die das Martial Arts for Peace gGmbH Ausbildungsprogramm umsetzen. Die Martial Arts for Peace gGmbH unterstützt Individuen und Kampfsportschulen mit Weiterbildungskursen, Ausrüstung und Infrastruktur. Sie setzt Projekte um, die Kampfsport mit Bildungs- und Jugendarbeit verbinden, und fördert das leibliche, geistige und seelische Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Verwirklichung ihrer Rechte auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit im Sinne des §1 KJHG. Ferner durch das nationale und internationale Einwerben von Spenden und Schenkungen (Beschaffung von Mitteln) - in Form von Geldleistungen - zur finanziellen Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Projekte. Dabei darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere Körperschaften zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne dieses Absatzes weiterleiten. Bei inländischen Begünstigten muss es sich überdies um steuerbegünstigte Körperschaften oder um Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln. Die Weiterleitung von Mitteln der Gesellschaft an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, zeitnah aussagekräftige Rechenschaftsberichte über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesen Rechenschaftsberichten nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden, oder kommt der Empfänger der Mittel seiner Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. (3) Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel an gemeinnützige oder mildtätige Projekte nachvollziehbar und transparent weiterzuleiten. (4) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Ge-sellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen. Abruf vom 22.02.2025 13:28 Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main Abteilung B Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts Nummer der Firma: HRB 115252 -Ausdruck- Seite 2 von 3 (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. (6) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (7) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftszwecks und des Unternehmensgegen-standes dürfen nur dann erfolgen, wenn die Änderungen die Steuerbegünstigung nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Behörde nicht berühren.
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